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Ist das Grundgesetz unveränderbar?

Das Grundgesetz ist zum Teil unveränderbar.
Das Grundgesetz ist zum Teil unveränderbar.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden. Davon sind aber bestimmte Grundgedanken ausgeschlossen, welche die Verfasser des Grundgesetzes als unveränderbar angesehen haben.

Der ewige Schutz des Grundgesetzes

Aufgrund der Zeit des Nationalsozialismus und der damit verbundenen extremen Menschenrechtsverletzungen wurde bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes (GG) darauf geachtet, dass bestimmte Grundgedanken unveränderbar sein und für die Ewigkeit gelten sollen.

  • Dies ist im Artikel 79 Absatz 3 (kurz Art. 79 Abs. 3) niedergelegt, der oftmals auch als Ewigkeitsklausel bezeichnet wird. Demnach sind alle Änderungen unzulässig, welche die Gliederung der Bundesrepublik in Länder, deren Mitwirkung bei der Gesetzgebung oder die Grundsätze der Artikel 1 bis 20 betreffen.
  • Durch diesen Artikel soll vor allem der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG gesichert und der Staat an die Grundrechte gebunden (Art. 1 Abs. 3 GG) werden, sodass dieser keine Verletzungen wie zu den Zeiten des Nationalsozialismus ausführen kann. 
  • Wichtig ist zudem, dass die Staatsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland gewahrt bleiben, wie sie in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegt sind. Dazu gehört unter anderem, dass Deutschland eine Republik ist, die demokratisch und sozial ist und auf Volkssouveränität sowie Gewaltenteilung basiert. 

Ist auch die Ewigkeitsklausel unveränderbar?

Freilich könnte man auf den Gedanken kommen, dass man die Unveränderlichkeit des Grundgesetzes außer Kraft setzen könnte, wenn man einfach den Art. 79 Abs. 3 abändern oder komplett entfernen würde.

  • Zwar ist es nicht ausdrücklich in diesem Artikel niedergelegt, dass dieser ebenfalls unveränderbar sei, allerdings wird dies seit der Einführung des Artikels allgemein angenommen.
  • Ansonsten würde schließlich der Sinn und Zweck der Regelung völlig ins Leere laufen. Außerdem könnte man anbringen, dass die Grundsätze der Artikel 1 bis 20 indirekt in Zukunft betroffen sein könnten, wenn deren Schutzmechanismus entfernt würde. 
  • Nichtsdestotrotz besteht trotzdem die Möglichkeit, dass die Ewigkeitsklausel faktisch außer Kraft gesetzt wird. Dies wäre dann der Fall, wenn eine neue Verfassung nach Art. 146 GG erlassen wird, welche das aktuelle Grundgesetz ablösen würde. Allerdings ist bisher noch nicht verfassungsrechtlich abschließend geklärt, ob diejenige Gewalt, welche die Verfassung ausarbeitet, ebenfalls an die Ewigkeitsklausel gebunden ist und somit in der neuen Verfassung die Grundzüge des Grundgesetzes gewahrt sein müssen.
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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