Entstehung des Grundgesetzes
- Das Grundgesetz trat im Mai 1949 und somit kurz im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg in Kraft.
- Sie bindet die Legislative, Judikative und Exekutive an die Regularien der Verfassung und soll damit den Bürger vor Staatswillkür schützen. Dies ist eines der Hauptmotive für die Entstehung der neuen Verfassung.
- Hintergrund dieses Schutzes waren die Vorfälle in der damaligen freiheitlichen Weimarer Republik, als es den Nationalsozialisten ermöglicht wurde, die damalige Verfassung außer Kraft zu setzen und Deutschland totalitär zu regieren. Dies gelang durch das Ermächtigungsgesetz und der Gleichschaltung, wodurch die damalige Demokratie durch das Führerprinzip ersetzt wurde.
- Die Arbeiten am Grundgesetz dauerten insgesamt neun Monate. Durch die Unterschriften der Ministerpräsidenten und des Parlamentarischen Rates wurde somit zeitgleich auch die Bundesrepublik Deutschland gegründet und gilt somit als eines der Musterbeispiele für die Re-Demokratisierung eines Landes.
Kurzer Überblick über den Aufbau des Grundgesetzes
- Das Grundgesetz besteht aus einer kurzen Präambel, was eine Art Vorwort ist und den Geltungsbereich der Verfassung festlegt. Danach werden insgesamt 146 Artikel aufgeführt.
- Das zentrale Grundrecht wird sofort als Erstes genannt und besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieser überragt alle anderen Artikel und soll die Bürger vor einer erneuten Missachtung wie im nationalsozialistischen Staat schützen.
- Danach werden schrittweise alle dem Grundgesetz bekannten Staatsorgane definiert und deren Rechte zugewiesen. Hierdurch soll die Gewaltenteilung garantiert werden. Die Staatsorgane sind hierbei der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht.
- Das Bundesverfassungsgericht überwacht hierbei die Einhaltung des Grundgesetzes und das dessen Funktion, wie bei der Entstehung vorgesehen Bestand hat. Ebenso hat jeder Bürger das Recht, etwaige Verfehlungen hier einzuklagen.
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