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Judikative - Definition und Aufgaben einfach erklärt

Rechtsprechung erfolgt in Deutschland durch die Judikative.
Rechtsprechung erfolgt in Deutschland durch die Judikative. © GesaD / Pixelio
Die Judikative ist eines der drei Organe in der Bundesrepublik Deutschland, die es aufgrund der Gewaltenteilung gibt. Was genau die Definitionen der Gewaltenteilung sowie der einzelnen Organe und deren Aufgaben sind, erfahren Sie hier.

Definition von Gewaltenteilung

Die Bundesrepublik Deutschland funktioniert auf Basis einer Gewaltenteilung, die im Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG niedergelegt ist.

  • Gewaltenteilung bedeutet dabei, dass die allgemeine Staatsgewalt auf mehrere verschiedene Organe verteilt wird, damit die komplette Staatsmacht nicht einem einzelnen, sondern mehreren voneinander unabhängigen Staatsorganen obliegt.
  • Gemäß der Definition im Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG wird die Staatsgewalt in Deutschland "...durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt“.
  • Die gesetzgebende Gewalt wird dabei als "Legislative", die vollziehende oder ausführende Gewalt als "Exekutive" und die rechtsprechende Gewalt als "Judikative" bezeichnet. 
  • Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) wird vom Parlament ausgeübt, also dem Bundesrat und dem Bundestag. Diese Körperschaften beraten unter anderem über Gesetze, die dann von der Exekutive angewendet werden.
  • Das heißt, dass die ausführende Gewalt die Gesetze ausübt und kontrolliert sowie gegebenenfalls auch im Rahmen Ihrer Aufgaben eigene Verordnungen erlassen kann. Die Exekutive wird in Deutschland von der Bundesregierung und den einzelnen Behörden bzw. Verwaltungseinrichtungen ausgeübt.
  • Die Judikative ist für die Rechtsprechung in Deutschland verantwortlich, wobei Sie sowohl durch die Gesetze der Legislative in Ihrem Handlungsspielraum begrenzt ist, da Sie Ihre Entscheidungen nur anhand dieser Gesetze erlassen darf, als auch grundsätzlich erst nach der Exekutive aktiv wird.

Struktur und Aufgaben der Judikative

Nach der Definition im Artikel 92 des Grundgesetz obliegt die rechtsprechende Gewalt den Richtern und wird vom Bundesverfassungsgericht, den Gerichten der Länder und der im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte ausgeübt.

  • Zu diesen Bundesgerichten gehören der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und das Bundesverwaltungsgericht.
  • Die Judikative ist dafür verantwortlich, dass die Gesetze eingehalten bzw. rechtmäßig ausgeübt werden.
  • Sie wird grundsätzlich nicht von selbst tätig, sondern erst dann aktiv, wenn eine natürliche oder juristische Person zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich Klage erhebt (sogenannte "Dispositionsmaxime") oder die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen einen Gesetzesverstoß vorgeht ("Akkusationsprinzip").
  • Deshalb wird oftmals der Verstoß gegen ein Gesetz zunächst von der Exekutive geahndet, bevor die Judikative aktiv wird. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Person im Straßenverkehr gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und der Verstoß daraufhin von der Polizei oder einer anderen Behörde sanktioniert wird. 
  • Die Judikative ist an das Recht und Gesetz der Bundesrepublik gebunden. Einzig das Bundesverfassungsgericht bildet hierbei eine Ausnahme, da dieses gemäß Art. 94 Abs. 2 GG Entscheidungen mit Gesetzeswirkung erlassen kann und dadurch einen Teil der Legislative übernimmt, auch wenn dies bisher nur sehr selten der Fall war. 
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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