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Internetpolizei kontaktieren - so geht's

Zeigen Sie Delikte im Netz an.
Zeigen Sie Delikte im Netz an.
Computerkriminalität ist kein Bagatelldelikt. Wer Straftaten entdeckt, die unter Verwendung des Internets begangen werden, sollte diese genauso zur Anzeige bringen wie andere Verbrechen auch. Erfahren Sie hier, wie Sie die Internetpolizei kontaktieren können.

Die Internetpolizei finden

Eine Internetpolizei gibt es in Deutschland nicht. Dafür jedoch speziell ausgebildete Sachverständige beim Kriminalamt. Für die Meldung von Verbrechen jeder Art ist demnach die örtliche Polizeidienststelle zuständig. Diese können Sie auf folgende Art und Weise kontaktieren:

  • Während für akute Notfälle die Notrufnummer 110 anzurufen ist, kann man sich bezüglich des zu meldenden Internet-Delikts an die nächste Dienststelle wenden.
  • Um die örtlich zuständige Dienststelle zu ermitteln, eignet sich die im Internet eingerichtete Dienststellensuche der jeweiligen Landespolizei. Dafür geben Sie dort je nach gefragten Angaben Ort und Straße oder Postleitzahl und Straße an und erhalten dann die Adresse sowie die Telefonnummer der zuständigen Dienststelle.
  • Um der "Internetpolizei" ein Verbrechen zu melden, erstatten Sie bei der zuständigen Dienststelle Anzeige, indem Sie sie per Postweg anschreiben, dort anrufen oder sich persönlich vorstellen.
  • Eine weitere Möglichkeit, Anzeige bei der Internetpolizei zu erstatten, ist die Onlineanzeige. Wollen Sie online Strafanzeige erstellen, gehen Sie zunächst auf die Internetseite der Landespolizei. Dort finden Sie weitere Hinweise zur Erstellung einer Anzeige über das Internet.

Diese Delikte im Internet sollten Sie zur Anzeige bringen

Delikte, die mithilfe des Mediums Internet begangen werden, sind vielfältig. Hier erhalten Sie eine kurze Auswahl von Delikten, die zur Anzeige zu bringen sind:

  • Die organisierte Kriminalität bedient sich inzwischen auch des Internets. Entdecken Sie den Handel mit Rauschgift, mit Waffen oder mit andere illegalen Substanzen oder Produkten über das Internet, erstatten Sie unbedingt Strafanzeige.
  • Der sexuelle Missbrauch von Kindern und dessen Darstellung im Internet gehört mit zu den meistbeachteten Verbrechen, ebenso die Verbreitung von Schriften mit pornografischem Inhalt.
  • Betrug und Piraterie sind keine Bagatelldelikte. Auch sie sollten zur Anzeige gebracht werden.
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