Was Sie benötigen
- Personalausweis
- Papier
- Kugelschreiber
Ein Anzeige gegen Unbekannt erstatten
- Wenden Sie sich am besten an die Polizeidienststelle Ihres Wohnortes oder Bezirkes, in dem Sie wohnen.
- Hat sich die Tat woanders ereignet, erkundigen Sie sich bei der Telefonauskunft nach der Polizeidienststelle des betreffenden Ortes.
- Rufen Sie nicht die 110 an, die ist nur für Notrufe gedacht! Die zuständige Polizeidienststelle ist unter einer normalen Telefonnummer zu erreichen, deren Nummer aber von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann.
- Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit und begeben Sie sich auf die zuständige Polizeidienststelle, wenn Sie eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls aufgeben möchten.
Die Polizei hilft Ihnen bei der Erstattung der Anzeige
- Schildern Sie gegenüber dem Polizeibeamten kurz, was Ihnen passiert ist und dass Sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten wollen.
- Wenn Sie nicht sicher sind, wer die Tat begangen hat - zum Beispiel, weil Ihnen unterwegs die Geldbörse gestohlen wurde und Sie nicht wissen, von wem - sollten Sie immer Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Sie machen sich unter Umständen einer falschen Verdächtigung schuldig, wenn Sie jemanden als Täter angeben, ohne sicher zu sein, dass es diese Person auch war. Auch eine wissentlich falsche Verdächtigung ist strafbar!
- Der zuständige Polizeibeamte wird Ihre mündliche Schilderung des Tathergangs aufnehmen und die Anzeige gegen Unbekannt an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Wie Sie eine Anzeige gegen Unbekannt schriftlich erstatten
- Wenn Sie die Anzeige gegen Unbekannt schriftlich stellen wollen, müssen Sie sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Jeder Landgerichtsbezirk hat eine eigene Staatsanwaltschaft. Am besten erkundigen Sie sich bei der Ihnen bekannten Polizeidienststelle telefonisch nach der Adresse der Staatsanwaltschaft.
- Schreiben Sie auf ein Blatt Papier, dass Sie Strafanzeige gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommender Delikte stellen wollen und schildern Sie den Sachverhalt.
- Vermutungen gehören nicht in eine Strafanzeige. Schildern Sie nur, was Sie wahrgenommen haben.
- Gibt es Zeugen des Vorfalls, benennen Sie diese mit vollständigem Namen und Anschrift. Die Polizei wird sich mit dem oder den Zeugen selbst in Verbindung setzen, um diese nach ihren Wahrnehmungen zu befragen. In der Regel, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, erhält der Zeuge einen Fragebogen zugeschickt, den er ausfüllen und zurückschicken muss.
- Fügen Sie Beweismaterial im Original bei. Handelt es sich um Urkunden, zum Beispiel der berühmte Zettel, der hinter der Windschutzscheibe nach einem Verkehrsunfall steckt, schicken Sie diesen im Original an die Staatsanwaltschaft und fertigen Sie vorsichtshalber eine Kopie für Ihre Unterlagen.
- Vergessen Sie nicht, Ihren Absender anzugeben und die Anzeige gegen Unbekannt mit einem Kugelschreiber zu unterschreiben.
- Eine mit Bleistift gefertigte Unterschrift ist ungültig.
Wie Sie eine Anzeige gegen Unbekannt online erstatten
- Gehen Sie im Internet auf die Seite der Polizei ihres Bundeslandes.
- Wählen Sie dort unter "Anzeige online erstatten" den Anzeige-Vordruck nach der entsprechenden Tat aus. Einige Delikte, zum Beispiel Diebstahl, müssen Sie persönlich bei der Polizei anzeigen. Gehen Sie vor wie oben beschrieben.
- Geben Sie unbedingt an, wo sich die Tat ereignet hat, da sich nach dem Tatort die zuständige Dienststelle richtet.
- Schildern Sie, wie sich die Tat ereignet hat und geben Sie Namen und Adressen von Zeugen in das entsprechende Feld ein.
- Wenn Sie Ihre Emailadresse angeben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Das Serviceportal der Polizei leitet ihre Anzeige an die zuständige Dienststelle weiter.
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