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- Heilmittelkatalog
Der Indikationsschlüssel für die Therapie einer Erkrankung
Ein Indikationsschlüssel gibt beispielsweise vor, welche Therapie bei welcher Erkrankung verordnet werden darf. Dafür benötigt der Mediziner erst einmal eine Diagnose. Danach erfolgt die Indikation. Welche Therapie muss eingeleitet werden.
- Ändert sich die Diagnose oder es kommt noch eine weitere Erkrankung hinzu, ändert sich meist auch die Therapie und somit der Indikationsschlüssel. Die Indikationsschlüssel finden die Experten im Heilmittelkatalog.
- Dieser Schlüssel ist wichtig, um mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Stimmt der Indikationsschlüssel mit dem sogenannten Diagnoseschlüssel nicht überein, gibt es erst einmal kein Geld.
- Auch für den Patienten ist der Indikationsschlüssel wichtig. In der Regel werden Leistungen, die verordnet werden, von der Krankenkasse übernommen. Im Rahmen der Heilmittel gibt es aber beispielsweise Grenzen, die nur mit einer medizinischen Begründung abgerechnet werden können. Das heißt, dass auf der Verordnung (Rezept) dies explizit aufgeführt sein muss.
- Eine Patientin erhält ein Lymphdrainage-Rezept nach der Heilmittelverordnung - Maßnahmen der physikalischen Therapie.
- Folgende Punkte müssen auf jeden Fall aufgeführt werden, damit die Patientin nicht auf den Kosten sitzen bleibt: Verordnungsmenge (sechs oder zehn Mal), Anzahl der Lymphdrainagen pro Woche, Erst- oder Folgeverordnung, mit Hausbesuch oder ohne, Therapieziel, Diagnose und Symptomatik, Indikationsschlüssel.
- Eventuell muss noch die medizinische Begründung erfolgen. Experten nennen dies "außerhalb des Regelfalls".
Nur so kann die Verordnung (das Rezept) vom entsprechenden Therapeuten gelesen und abgerechnet werden. Und nur dann kann er auch die Therapie durchführen.
Beispiel für eine Verordnung anhand des Heilmittelkatalogs
Es wird vom Arzt eine Diagnose gestellt: Lymphödem. Es handelt sich um eine akute Lymphabflussstörung mit Behandlungsbedarf. Die Diagnose ist gestellt, und nun erfolgt die Therapie anhand des Indikationsschlüssels. Dieser kann im Heilmittelkatalog auch online abgerufen werden.
- In diesem Katalog ist genau aufgelistet, was anhand welcher Diagnose wie therapiert werden soll.
- Der Indikationsschlüssel für die obige Diagnose lautet: LY1a eventuell mit dem Indikationsschlüssel CS (chronifiziertes Schmerzsyndrom).
- Ziel der Verordnung (Lymphdrainage) ist es zum Beispiel, den Bereich des Lymphödems zu entstauen, den Lymphabfluss zu verbessern und weitere Komplikationen zu vermeiden.
- In der Regel wird noch ein Kompressionsverband verordnet.
Auf der Verordnung wird Erst- und Folgeverordnung angekreuzt, es dürfen sechs Einheiten mit zwei Einheiten pro Woche verordnet werden. Maximal allerdings zwölf Einheiten. Danach erfolgt eine Pause von zwölf Wochen.
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