Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte sich immer so verhalten, wie er es in der Fahrschule gelernt hat. Bei bestimmten Situationen und bei eigenen Fehlern muss man schnell und umsichtig reagieren.
Einbahnstraße gilt für alle Verkehrsteilnehmer
In der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen hinsichtlich ihrer Bedeutung klar geregelt. Laut StVO stellt das Zeichen 220 eine Einbahnstraße dar. Sie finden es parallel zur Fahrtrichtung aufgestellt.
- Ihnen als Verkehrsteilnehmer ist damit vorgeschrieben, welche Richtung Sie auf der Fahrbahn nutzen dürfen. Als Fußgänger sind Sie nur daran gebunden, sollten Sie Fahrzeuge mit sich führen.
- Für Einbahnstraßen mit lediglich geringer Verkehrsbelastung kann es die Ausnahme der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geben.
- Angezeigt wird das Ihnen durch ein Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder weniger).
- Bei dieser Konstellation kann durch ein Zusatzschild zugelassen werden, dass Sie mit dem Fahrrad in der Gegenrichtung unterwegs sein dürfen.
- Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen muss Ihnen auch als ortsfremder Kraftfahrer einfach ermöglicht werden, sich zurechtzufinden. Die Verkehrszeichen sind daher deutlich sichtbar aufzustellen.
- Dennoch wird häufig in Einbahnstraßen bewusst oder unbewusst in die falsche Richtung gefahren. Außerdem wird verbotenerweise gewendet oder rückwärtsgefahren.
Als Falschfahrer in die falsche Richtung unterwegs
Wenn Sie dennoch das Verkehrszeichen Einbahnstraße und weitere Hinweisschilder übersehen und in eine Einbahnstraße in nicht erlaubter Weise einfahren, begehen Sie in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit.
- Werden Sie von der Polizei angehalten, ist es für ein Reagieren schon zu spät. Sie werden mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro belegt.
- Falls Sie es selbst noch rechtzeitig bemerken, dass Sie in die Einbahnstraße falsch eingebogen sind, dann müssen Sie sofort die nächste Gelegenheit am Straßenrand zum Anhalten nutzen.
- Jeder Ihnen entgegenkommende Kraftfahrer hat bei der Nutzung einer Einbahnstraße ein Vertrauensrecht. Er vertraut darauf, dass ihm aus der falschen Richtung niemand entgegenkommt. Kommt es zu einem Unfall, tragen Sie als Falschfahrer die Alleinhaftung.
- Jetzt kommt es auf die Situation an, denn laut StVO dürfen Sie auf einer Einbahnstraße weder wenden noch rückwärtsfahren. In einer schwach befahrenen Straße dürften Sie die Situation leichter lösen als bei starkem Verkehr.
- Suchen Sie zu Fuß nach einer nächstmöglichen Abbiegemöglichkeit, wo das Fahren in beiden Fahrtrichtungen gestattet ist.
- Gibt es diese Gelegenheit nicht, bleibt Ihnen nur ein Wendemanöver oder das Rückwärtsfahren. Dazu müssten Sie theoretisch die Polizei zur notwendigen Verkehrsregelung um Mithilfe bitten.
Machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf ein Wendemanöver oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße aufmerksam. In jedem Fall gehen Sie beim einfachen Weiterfahren in falscher Richtung ein sehr hohes Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein.
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