Alle Kategorien
Suche

Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren - nützliche Hinweise

Fahrräder dürfen häufig beide Richtungen nutzen.
Fahrräder dürfen häufig beide Richtungen nutzen.
Es gehört zu den Privilegien von Radfahrern, dass sie manchmal Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung benutzen dürfen. Damit Sie sich auf dem Fahrrad in einer Einbahnstraße richtig verhalten und sich und andere nicht unnötig in Gefahr bringen, sollten Sie ein paar Dinge beachten.

Nicht jede Einbahnstraße dürfen Fahrradfahrer entgegengesetzt befahren

  • Eine Einbahnstraße kann in Deutschland für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung geöffnet werden. Dazu darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h betragen, die Straße muss ausreichend breit sein und es darf keine unübersichtlichen Knotenpunkte geben.
  • Sie dürfen mit dem Fahrrad grundsätzlich nur Einbahnstraßen entgegengesetzt befahren, wenn diese entsprechend ausgeschildert sind. An dem Schild "Verbot der Einfahrt" (weißer Strich auf rotem, rundem Schild) muss dazu das Schild "Fahrräder frei" (Zusatzzeichen 1022-10) angebracht sein. Fehlt dieses Schild, dürfen Sie die Einbahnstraße nicht entgegen der Fahrtrichtung befahren. Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Wenn Sie verbotswidrig eine Einbahnstraße benutzen und es dabei zu einem Unfall kommt, müssen Sie damit rechnen, eine Teilschuld an dem Unfall zu bekommen.
  • Müssen Sie mit Ihren Fahrrad in eine Einbahnstraße und ist die entgegengesetzte Nutzung für Radfahrer verboten, können Sie Ihr Fahrrad auch auf dem Gehsteig schieben.

Worauf Sie in Einbahnstraßen achten sollten

  • Sie dürfen auf der Fahrbahn mit mehreren Radfahrern nur dann nebeneinander fahren, wenn Sie sich auf einer ausgeschilderten Fahrradstraße befinden.
  • Nur, weil Sie entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, heißt dies nicht, dass Sie Vorrang haben. Es ist gegenseitige Rücksichtnahme mit dem übrigen Verkehr gefragt.
  • Wenn Autos am Ende einer Einbahnstraße links abbiegen wollen, ordnen diese sich möglichst weit links ein. Damit sollten Sie rechnen, wenn Ihnen an einer Einmündung zu einer Einbahnstraße Fahrzeuge entgegenkommen.
  • Sofern durch Verkehrsschilder nichts anderes geregelt ist, gilt an Kreuzungen rechts vor links - also auch an Einmündungen, an denen ein Auto gar nicht aus der Straße heraus kommen dürfte. Hier haben Sie als Radfahrer Vorfahrt, wenn es keine andere Regelung gibt.
  • In Kreuzungsbereichen innerhalb einer Einbahnstraße gilt für Sie als Radfahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmer ebenfalls die "rechts vor links"-Vorfahrtsregel.
  • Wenn Sie in eine solche Einbahnstraße einfahren, dann seien Sie äußerst vorsichtig. Fahren Sie ganz rechts unter Beachtung der parkenden Fahrzeuge.
  • Achten Sie besonders auf Fußgänger, die die Straße überqueren und auf Autos in Ein- und Ausfahrten.
  • Sein Sie aufmerksam und behalten Sie die ganze Straße im Blick. Suchen Sie auch immer den Blickkontakt zu Autofahrern, die links abbiegen wollen, ob Sie sie auch wirklich sehen und vorbei lassen werden.

Weitere Autorin: Regina Dreßel

Teilen: