Wer auf Erbbaugrund sein Traumhaus errichtet, kann gegenüber dem Grundstückskauf eines deutlich sparen. Verpachtet werden mitunter auch Häuser und Grundstücke zusammen.Doch sollte Sie sich das Vertragswerk genau anschauen.
Grundstücke pachten - Grundbucheintrag sichert eigentümerähnliche Stellung
Trotz Finanzierung eines Hauses muss bei ehrlicher Rechnung noch Geld zum Leben, Urlaub und Auto übrig bleiben. Gibt es derartige Reserven nicht, muss der Traum vom Eigenheim platzen. Wenn sich das Gebäude auf Erbbaugrund befindet, können Sie sogar auf Abstriche bei Lage und Ausstattung verzichten.
- In Phasen niedriger Bauzinsen kann man Grundstücke sicherlich günstig finanzieren. Doch die Variante Zahlung von Erbpacht lohnt sich unter Umständen dennoch. Wenn Sie eine Pacht dem Kauf vorziehen, sollten Sie einen Blick in die Zukunft nicht vergessen.
- Das Erbbaurecht macht Häuslebauer oder Immobilienkäufer zu Erbbauberechtigten, die auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk besitzen. Der Grundstücksbesitzer ist im Fachjargon der "Erbbauverpflichtete".
- Mit dem gepachteten Grundstück können Sie genauso verfahren wie mit einem normal gekauften Landstück. Gewisse Einschränkungen können vom Pächter vorgegeben werden.Beispielsweise kann er die Art zu errichtender Gebäude (Wohnen oder Gewerbe) einschränken.
- Ein Erbbaurecht wird im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Damit sichern Sie sich eine eigentümerähnliche Stellung. Als Erbbauberechtigte können Sie das Recht belasten, vererben und verkaufen. Natürlich können Sie alle Gebäude selbst nutzen oder vermieten.
Dauerhafte Belastung durch Nutzungsgebühr
Als Nutzungsgebühr für den Grund und Boden (Erbpacht) zahlen Sie einen jährlichen Zins. Hier rechnen Sie mit einem Zins, der sich zwischen zwei bis sechs des Grundstückswerts bewegt, meist um 3,5 Prozent. Lage und Entwicklungspotenzial spielen bei der Festlegung eine Rolle.
- Insgesamt kann die monatliche Belastung bei Grundstückspacht gegenüber dem Kauf mit Kredit günstiger ausfallen. Vorteile ergeben sich vor allem bei hohen Immobilienkreditzinsen.
- Nachteilig ist in jedem Fall die dauerhafte Belastung. Einen Kredit haben Sie irgendwann getilgt. Die Erbbauzinsen laufen immer weiter. Dazu werden Sie noch regelmäßig etwa alle drei Jahr angepasst.
- Falls der Vertrag nach Ablauf nicht erneuert oder Sie beziehungsweise künftige Pächter keine Verlängerung wünschen, fallen alle bis dato erstellten oder gekauften Gebäude dem Verpächter zu. Sie erhalten lediglich eine entsprechende Entschädigung vom Grundstücksbesitzer. Der Pachtvertrag kann vom Grundstückseigentümer bei Vertragsverletzungen auch früher beendet werden.
- Erbbauverträge besitzen zwar meist mit 99 Jahren lange Laufzeiten. Sie müssen sich daher keine Gedanken über das Vertragsende machen. Anders sieht das aus, wenn Sie in einen länger laufenden Kontrakt einsteigen. Ihre Pachtzeit fällt dann entsprechend geringer aus.
Bei kurzer Restlaufzeit werden möglicherweise die Erben mit dem Problem der Grundstücksrückgabe und Entschädigung konfrontiert.
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