In Katalogen und im Internet wird heutzutage fast alles angeboten. Das Problem ist, dass Sie die Ware vorher nicht ausprobieren können und nicht sicher wissen, ob die Ware wirklich das ist, was Sie brauchen oder wünschen.
Rücksendung bei Vereinbarung oder Widerrufsrecht
- Eine Rücksendung kommt dann in Betracht, wenn Sie eine solche ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbart haben.
- Ferner dann, wenn Sie einen Verbrauchsgüterkauf getätigt haben. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie in einem Katalog bestellt haben oder Ihre Bestellung per E-Mail, Telefax oder über das Telefon oder auf der Webseite eines Online-Anbieters im Internet vorgenommen haben.
- In diesen Fällen gewährt Ihnen das Gesetz ein Widerrufsrecht. Sie dürfen Ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen stornieren und die Ware zurücksenden.
Nicht jede Ware ist rückgabefähig
- Aber: Nicht jede Ware kommt für eine Rücksendung in Betracht. Für Sie individuell angefertigte Ware (Kleidung, Schmuck), verderbliche Ware (Lebensmittel), sowie Zeitungen und Illustrierte sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
- Auch dürfen Sie CDs oder Filme, die eingeschweißt sind, nicht öffnen. Dann erlischt Ihr Widerrufsrecht. Ebenso wenig kommen Unterwäsche und Hygieneartikel infrage.
- Ferner bestehen die Anbieter regelmäßig darauf, dass Sie die Ware, für die ein Widerrufsrecht besteht, in der Originalverpackung zurückgeben. Sie darf auch keine Gebrauchsspuren aufweisen oder gar beschädigt sein.
- Für Waren bis zu einem Bestellwert von 40 € müssen Sie die Rücksendekosten selbst tragen.
- Verpacken Sie die Ware für die Rücksendung so, dass sie sicher und unbeschädigt beim Verkäufer ankommt. Sie tragen das Risiko.
- Gut ist, wenn Sie die Ware als Paket verschicken, sodass sie versichert ist. Vor allem können Sie den Weg der Rücksendung anhand der Einlieferungsnummer online nachverfolgen und stellen sicher, dass die Ware ankommt.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?