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Familienversicherung bei Lebensgemeinschaft - Verfahrensweisen gesetzlicher und privater Versicherungen

Familienversicherung ermöglicht beitragsfreie Mitversicherung der Kinder.
Familienversicherung ermöglicht beitragsfreie Mitversicherung der Kinder.
Auch wenn der Gesetzgeber großen Wert auf die Ehe und den Schutz von Familien legt, gibt es eine große Zahl von nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Einer der Vorzüge der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, die kostenlose Mitversicherung von Kindern und einkommenslosen Ehepartnern. Was bedeutet das hinsichtlich der Krankenversicherung im Allgemeinen und der Mitversicherung im Besonderen, wenn Partner zusammenleben, aber nicht verheiratet sind?

Eheliche und nicht eheliche Lebensgemeinschaften sind in vielerlei Punkten einander nicht gleichgestellt. Das gilt beispielsweise für die steuerliche Veranlagung oder die Möglichkeit zur Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Hinsichtlich solcher Kriterien wie Elternzeit, Erziehungsgeld und steuerliche Freibeträge der Kinder macht es keinen Unterschied, ob eine Ehe besteht oder nicht. 

Beitragsfreie Familienversicherung nur bei ehelicher Lebensgemeinschaft

  • Wenn die Vorteile der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu nennen sind, gehört die Familienversicherung unbedingt mit dazu. Denn sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung.
  • In einer ehelichen Lebensgemeinschaft besteht die Möglichkeit, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, Enkel, Pflegekinder oder Kinder von familienversicherten Kindern beitragsfrei bei einer Krankenkasse mitzuversichern.
  • Kinder sind zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Die Familienversicherung kann unter Umständen (Ausbildung, Studium, Behinderung) weitergeführt werden. 
  • Zu den Voraussetzungen für die Mitversicherung gehört, dass ein bestimmtes Einkommen im Monat (375 Euro - 2012) nicht überschritten wird. Sie dürfen weder von der  Versicherung befreit noch hauptberuflich selbstständig sein.

Ehe und dennoch keine kostenlose Mitversicherung

  • Wenn Kinder in einer ehelichen Lebensgemeinschaft aufwachsen, müssen sie vom jeweils besser verdienenden Elternteil versichert werden. Das bedeutet, dass Kinder unter Umständen nicht in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden können.
  • Kinder von gut verdienenden Elternteilen, die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind, bleiben von der kostenlosen Mitversicherung ausgeschlossen. Das gilt für Kinder unverheirateter Eltern nicht. Ein Ausschluss aus der Familienversicherung erfolgt nicht, was auch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.
  • Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Eine Frau mit zwei Kindern ist berufstätig und Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Ihr sehr gut verdienender Ehemann (mehr als seine Ehefrau und zusätzlich Gesamteinkommen regelmäßig über der monatlichen Versicherungspflichtgrenze) gehört einer privaten Krankenkasse an.
  • Für die Krankenversicherung bedeutet das, dass die beiden Kinder nicht kostenlos mitversichert werden. Vielmehr müssen die Eltern für beide Kinder Beiträge in der privaten Krankenkasse bezahlen.

Die privaten Krankenversicherer bieten eine Vielzahl spezieller Tarife für Kinder an. Sie sollten regelmäßig Kosten und Leistungen vergleichen. Ein Wechsel ist leicht möglich. Kostenlosen Versicherungsschutz gibt es weder für den Lebenspartner noch für Kinder.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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