Was Sie benötigen
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Ist die Haushaltshilfe gewerblich oder nicht?
- Wenn für Sie eine Haushaltshilfe tätig ist, muss sie nicht unbedingt mit Stundenlohn bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
- Auch wenn Sie vielleicht schon öfter die Fernsehwerbung der Minijob-Zentrale gesehen haben sollten, gibt es zahlreiche Ausnahmen. Denn nicht jede Kraft ist automatisch Ihre eigene Angestellte.
- Putzfrauen und Pflegekräfte, die von der Krankenkasse, sonstigen Versicherungen oder auch von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, sind nicht von Ihnen zu melden. Bei den Leistungen dieses "Personals" handelt es sich um gesetzliche Leistungen, die Ihnen wegen verschiedener Krankheiten oder eines Unfalls gesetzlich zustehen. Für diese Haushaltshilfen müssen Sie auch nichts extra bezahlen. Je nach Versicherung müssen Sie eventuell einen kleinen Teil hinzuschießen oder bei privaten Versicherungen diesen Bereich extra versichern.
- Ist bei Ihnen ein selbstständiger Fensterputzer tätig oder eine selbstständige Putzfrau, sollten Sie sich das bescheinigen lassen, dass der-/diejenige selbstständig tätig ist. Dies ist besonders ratsam, wenn diese Personengruppen nicht mit eigener Website oder Branchenbucheintrag tätig sind. Natürlich ist Personal eines Reinigungsservices auch nicht anzumelden.
- Wenn Sie auf selbstständige Personen oder Reinigungsfirmen zurückgreifen, ersparen Sie sich das Anmeldeverfahren bei der Minijob-Zentrale. Zudem gelten diese Kräfte nicht als Ihre Angestellten.
So melden Sie den Stundenlohn
- Wenn Sie eine Kraft ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale anmelden, ist diese Haushaltshilfe automatisch krankenversichert. Zudem ist sie bei Arbeits- und Wegeunfällen zu und von der Arbeitsstelle gesetzlich unfallversichert.
- Auf der Website der Minijob-Zentrale klicken Sie einfach in der linken Menüführung auf Minijob im Privathaushalt. Danach wählen Sie im Untermenü „Anmeldung“. Klicken Sie dann im neu erscheinenden Untermenü auf „Online-Anmeldung“ und füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus. Machen Sie die richtigen Angaben zum Stundenlohn. Änderungen des Arbeitsverhältnisses müssen mithilfe des PDF-Formulars Haushaltsscheck-Formular ausgefüllt werden.
- Sie sollten beachten, dass auf den von Ihnen bezahlten Lohn noch pauschale Abgaben von zurzeit 14,44 Prozent aufgeschlagen werden. Sie können jedoch nur einen Teil später davon steuerrechtlich absetzen. Darüber informiert die Minijob-Zentrale.
- Da die angemeldete Kraft wie eine Arbeitnehmerin ist, stehen der Kraft auch bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
(Stand: November 2012)
Weiterlesen:
- Minijob als Haushaltshilfe - Hinweise
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