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Minijob als Haushaltshilfe - Hinweise

Melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an.
Melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an.
Eine Haushaltshilfe kann im Alltag eine wahre Erleichterung sein. Sie kocht für Sie, bügelt Ihre Wäsche, reinigt Ihre Wohnung und kümmert sich um alles, was gerade anfällt. Wer sich auf diese Art unterstützen lässt, muss die Arbeitskraft anmelden. Sonst leistet sie für Sie Schwarzarbeit. Sie können dies einfach bei der Minijob-Zentrale anmelden und zahlen dafür monatlich nur eine geringe Gebühr.

Wer denkt, er dürfe eine Haushaltshilfe im Privathaushalt arbeiten lassen, ohne diese anzumelden, der irrt sich. Eine Anmeldung als Minijob kostet Sie nur wenig Geld und ist schnell und unbürokratisch erledigt.

So melden Sie den Minijob Ihrer Haushaltshilfe an

  • Wer eine Haushaltshilfe einstellt, vereinbart zuerst mit ihr einen festen Stundenlohn und dann die Arbeitszeit. Kommen Sie hierbei monatlich nicht über 450 Euro hinaus, macht es Sinn, die Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
  • Werfen Sie hierzu einen Blick auf die Webseite von der Minijob-Zentrale. Sie können dort ein Anmeldeformular herunterladen und es ausdrucken.
  • Hierzu klicken Sie rechts einfach das „Download-Center“ an. Sie finden das entsprechende Formular unter „Formulare und Anträge“. Für Sie ist die PDF „Haushaltscheck“ genau das Richtige.
  • Wer kein Internet hat, kann sich das Formular auch zuschicken lassen. Rufen Sie dann einfach unter der Telefonnummer 01801 / 20 05 04 an.
  • Wichtig ist, dass jede Seite des Formulars unterzeichnet werden muss.
  • Nun schicken Sie das Dokument einfach an die Zentrale, in der Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See in 45115 in Essen.
  • So kostet Sie die neue Arbeitskraft lediglich 20 Euro zusätzlich und Sie können dies in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Andere Beschäftigungsmodelle für Ihre Haushaltshilfe

  • Verdient Ihre Haushaltshilfe monatlich bei Ihnen mehr als 450 Euro, macht es keinen Sinn, die Arbeitskraft als Minijob anzumelden. Sie können dann eine andere Möglichkeit umsetzen.
  • Die Arbeitskraft kann für Sie freiberuflich auf Honorarbasis tätig werden.
  • Dann muss Ihnen die Arbeitskraft Rechnungen schreiben.
  • Macht die Arbeitskraft die Kleinunternehmerregelung geltend, so darf sie keine Umsatzsteuer ausweisen und kann jährlich bis zu 8.004 Euro steuerfrei dazuverdienen. (Stand 03/2013)
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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