Sie können eine Person als Putzhilfe, Haushaltshilfe oder für jede andere gewerbliche Tätigkeit als 400-Euro-Kraft beschäftigen. Über die Minijob-Zentrale als zentrale Meldestelle wird die Beschäftigung auf eine einfache Grundlage gestellt. Orientieren Sie sich auf der Webseite der Minijob-Zentrale.
Eine 400-Euro-Kraft als Allzweckwaffe
- Sie müssen unterscheiden, ob Sie eine 400-Euro-Kraft gewerblich oder als Haushaltshilfe in Ihrem privaten Haushalt einstellen.
- Soll die 400-Euro-Kraft in Ihrem Haushalt tätig werden, nutzen Sie das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Als Arbeitgeber zahlen Sie pauschale Abgaben in Höhe von 14,44 % des Lohns. Ihre 400-Euro-Kraft zahlt weder Steuern und Sozialabgaben und unterhält den Lohn brutto für netto.
- Wird Ihre 400-Euro-Kraft krank, zahlen Sie bis zu sechs Wochen das Gehalt fort und erhalten von der Arbeitgeberversicherung 80 % erstattet.
- Bei gewerblichen Tätigkeiten zahlen Sie ab dem 1.1.2012 30,88 % des Lohns an Abgaben an die Minijob-Zentrale. Ihre 400-Euro-Kraft zahlt selbst keine Abgaben.
Nur mit einem Arbeitsvertrag einstellen
- Formulieren oder verwenden Sie ein Muster für einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
- Geben Sie das genaue Bruttogehalt an. Es darf maximal 400 € betragen. Achten Sie darauf, dass der Gesetzgeber diesen Grenzbetrag voraussichtlich auf 450 € anheben möchte.
- Vereinbaren Sie die genauen Beschäftigungszeiten.
- Als Arbeitgeber müssen Sie selbst die Anmeldung der 400-Euro-Kraft bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Auf der Webseite finden Sie die Formulare zur Anmeldung.
- Die Minijob-Zentrale kümmert sich um alles Weitere und bucht die von Ihnen zu entrichtenden Abgaben von Ihrem Girokonto ab.
- Zahlen Sie mehr als 400 €, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
- Seit 1.1.2011 dürfen Sie auch osteuropäische Haushaltshilfen bei uns legal einstellen.
- Ihren Kostenaufwand können Sie bis zu 510 € im Jahr von der Einkommensteuer absetzen.
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