Was Sie benötigen
- Einkommenssteuererklärung
- Spendenquittung
- Rechnungsbeleg
Sachspenden beim Finanzamt geltend machen
- Sachspenden können Sie ebenso wie Geldspenden steuerlich geltend machen. Denn Sachspenden sind ebenso steuerlich absetzbar.
- Wenn Sie eine Sachspende tätigen, sollten Sie sich genauso wie bei Geldspenden vom Empfänger eine Spendenquittung geben lassen. Auf dem Quittungsbeleg sollten der Empfänger, das aktuelle Datum und die Art der Spende vermerkt sein.
- Haben Sie noch den Originalbeleg für die Sachspende, so reichen Sie auch diesen beim Finanzamt ein. So sind Sachspenden auf jeden Fall steuerlich absetzbar.
- Diese Papiere reichen Sie bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung mit ein. Unter dem Posten "getätigte Spenden" tragen Sie dann den Wert der Sachspenden ein.
So sind Spenden steuerlich absetzbar
- Geld- und Sachspenden sowie Mitgliedsbeiträge sind bei der jährlichen Steuererklärung absetzbar. Je regelmäßiger Ihre Spenden ausfallen, umso routinierter wird der Umgang damit bei der Steuererklärung.
- Sie dürfen jährlich maximal 20 Prozent Ihrer eigenen Einkünfte spenden, um die Spenden steuerlich absetzen zu können.
- Zusätzlich muss die Gemeinnützigkeit des Empfängers nachgewiesen sein.
- Z. B. Sie spenden jedes Jahr Tierfutter ans örtliche Tierheim oder Pflegeartikel an einen Kindergarten. Dann bewahren Sie die Kaufbelege auf und lassen sich zusätzlich vom Empfänger einen Spendenbeleg ausfüllen.
- Diese Belege reichen Sie bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung ein und tragen den Geldbetrag im entsprechenden Feld ein.
- Geldspenden sind ebenso steuerlich absetzbar wie Sachspenden. Auch hier benötigen Sie einen Spendenbeleg vom Empfänger.
- Fragen Sie bei der jeweiligen Einrichtung nach, was gebraucht wird und berücksichtigen Sie diese Wünsche. So können Sie viel Gutes tun.
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