Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, fallen zahlreiche Nebenkosten und unterschiedliche Steuern an. Während die Grunderwerbssteuer einmalig erhoben wird, fällt die Grundsteuer regelmäßig (jährlich) an. In einer Eigentumswohnanlage zahlen Sie die Steuer als Eigentümer an Sondereigentum.
Für Sondereigentum braucht es Abgeschlossenheitserklärung
- Garagen können Sie nur dann dem Sondereigentum zuordnen, wenn zum einen die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann und wenn zum anderen in der Teilungserklärung die Erklärung zum Sondereigentum erfolgt. Ist letzteres nicht zutreffend, bleibt ein Garagenstellplatz Gemeinschaftseigentum. Das bietet allerdings die Möglichkeit, Sondernutzungsrechte zu begründen.
- Somit können Sie Garagen- und Wohnungseigentümer einerseits sein, indem Sie eine Einzelgarage in Eigentum halten. Diese kann beispielsweise als frei stehendes Gebäude im Hof eines Grundstücks errichtet worden sein. Andererseits können Sie Garagenwohnungseigentümer in einer Tiefgarage mit mehreren Autoabstellplätzen sein. Schließlich können Sie ein Sondernutzungsrecht an einer Stellfläche innehaben. Damit dürfen ausschließlich Sie diese Fläche nutzen. In der Regel zahlen Sie die damit verbundenen Kosten durch ein erhöhtes Hausgeld.
Sondernutzungsrecht an Garage - keine extra Grundsteuer
Wie zeigt sich der Unterschied zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht bezüglich der Grundsteuer? Generell ist diese Steuer eine sogenannte Objektsteuer.
- Jedes Grundstück, egal mit wie vielen Wohnungen oder Büros, bildet eine wirtschaftliche Einheit, die beim zuständigen Finanzamt mit einer eigenen Steuernummer erfasst ist.
- Entstehen neue wirtschaftliche Einheiten, zum Beispiel durch Teilung in Wohnungs-/Teileigentum, erhält jede von diesen eine eigene Steuernummer. Im Grundbuch eingetragenes Eigentum an einer Garage in einer Eigentumswohnanlage hat zur Folge, dass Sie Steuer zusätzlich zur Wohnung zahlen.
Da die Grundsteuer einer persönliche Steuer ist, wird ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum nicht extra besteuert. Vielmehr wird das bei der Wertfeststellung durch das Finanzamt und letztlich bei der Grundsteuererhebung berücksichtigt.
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