Was sind Sondernutzungsrechte?
- Sondernutzungsrechte können im privaten Bereich zum Beispiel in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingerichtet werden. Sinn des Sondernutzungsrechts ist es, dass ein einzelner Miteigentümer das Recht bekommen soll, eine bestimmte Fläche unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer nutzen zu dürfen.
- So kann man einem Einzelnen zum Beispiel das Recht einräumen, einen Parkplatz oder eine Garage alleine nutzen zu dürfen.
- Auch der Garten ist meist Gemeinschaftseigentum und kann entsprechend aufgeteilt werden. Wer in der ersten Etage mit seinem Balkon zufrieden ist, hat in der Regel kein Interesse daran, den Garten zu pflegen. Daher kommt es nicht selten vor, dass die Parteien im Erdgeschoss, die alleinigen Nutzungsrechte erhalten.
Wie lasse ich das Recht im Grundbuch eintragen?
- Überlegen Sie zunächst mit den übrigen Wohnungseigentümern, wem Sie welches Sondernutzungsrecht an dem Gemeinschaftseigentum einräumen möchten, wenn der betroffene Bereich der Gemeinschaft gehört.
- Überlegen Sie auch gemeinsam, ob das Sondernutzungsrecht schrankenlose gewährt werden soll oder ob der künftige Berechtigte den Bereich beschränkt nutzen darf. So kann z. B. festgelegt werden, dass ein Parkplatz ausschließlich zum Parken benutzt wird und nicht als Abstellfläche für andere Gegenstände.
- Suchen Sie sich einen Notar Ihres Vertrauens und lassen sich zunächst einen Vertragsentwurf erstellen, den Sie im Anschluss in Ruhe überprüfen können. Angelegenheiten, die das Grundbuch betreffen, müssen zwingend über einen Notar erledigt werden.
- Wenn alle Daten korrekt sind, machen Sie anschließend einen Termin zur Unterschrift mit dem Notar aus.
- Dieser wird Ihnen den Vertrag dann noch einmal vorlesen und - soweit vorhanden - offene Fragen klären.
- Anschließend wird der Vertrag unterschrieben. Dabei genehmigen Sie auch gleichzeitig, dass der Notar und seine Mitarbeiter, die auch im Vertrag namentlich benannt werden, alle Eintragungen im Grundbuch beantragen dürfen.
- Wenn die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie einen entsprechenden Grundbuchauszug vom Amtsgericht.
Sondernutzungsrechte können auch nur durch einen zivilrechtlichen Vertrag übertragen werden. Allerdings sind sie dann für einen Rechtsnachfolger, also bei Verkauf der Wohnung, nicht bindend.
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