Was Sie benötigen
- Grundsteuermessbetrag
- Hebesatz für die Grundsteuer
Betrachtet man den Begriff Grundstücksteuer detailliert, so sieht man, dass sich die Grundstücksteuer in drei Steuerarten unterteilt: Dies wäre beim Kauf eines Grundstückes die Grunderwerbsteuer, bei Besitz eines Grundstückes fällt jährlich die Grundsteuer an und beim Verkauf eines Grundstückes könnte die Spekulationssteuer Anwendung finden. Die Grundsteuer ist die einzige Steuer, die man selbst errechnen kann.
Die Grundstücksteuer ausrechnen
Um die Grundstücksteuer errechnen zu können, benötigen Sie von Ihrem Finanzamt den Grundsteuermessbescheid. Auf diesem Bescheid ist der Grundsteuermessbetrag vermerkt, der sich wie folgt errechnet:
- Das Finanzamt legt für das betreffende Grundstück den Einheitswert fest, der in der Regel unter dem aktuellen Verkehrswert liegt.
- Dieser Einheitswert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Dieser Wert ist abhängig von der Art des Grundstückes (Land- und Forstwirtschaft, Haus, Wohnung usw.). Die Steuermesszahl bewegt sich zwischen 2,6 und 6 Promille.
- Sobald das Finanzamt aus diesen Daten den Grundsteuermessbetrag ermittelt hat, wird der Grundsteuermessbescheid erstellt. Dieser wird sowohl dem Grundstückeigentümer als auch der Gemeinde zugestellt.
- Die Gemeinde errechnet anschließend die Grundstücksteuer (jährliche Grundsteuer). Hierzu wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, der individuell von jeder Gemeinde festgelegt wird.
Möchten Sie also die Grundsteuer errechnen, dann benötigen Sie den Grundsteuermessbetrag und den Hebesatz, der in Ihrer Gemeinde Gültigkeit hat. Diese beiden Zahlen multiplizieren Sie miteinander, um anschließend die Grundsteuer zu erhalten.
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