Was Sie benötigen
- Formular: GEZ Abmeldung - privat oder Abmeldung - nicht privat
- persönliche Rundfunkteilnehmer-Nummer
GEZ-Abmeldung - das Formular richtig ausfüllen
Einzelne oder alle Geräte eines Haushalts können Sie mit dem offiziellen Abmelde-Formular abmelden. Das Formular der GEZ steht Ihnen sowohl für privat als auch für nicht privat genutzte Geräte als pdf-Download zur Verfügung. Es kann nicht am Computer ausgefüllt werden, sondern muss ausgedruckt und per Hand beschriftet werden.
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Im ersten Abschnitt geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten an. Beim Ausfüllen sollten Sie auch Ihre Rundfunkteilnehmer-Nummer bereithalten. Dadurch kann die Gebühreneinzugszentrale das Formular richtig zuordnen.
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Im zweiten Abschnitt können Sie bereits alle Geräte angeben, welche Sie abmelden möchten. Das Radio, Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät können Sie dort abmelden, indem Sie das Datum der Abmeldung eintragen. Bei nicht privat genutzten Geräten sind stets die Anschrift der Betriebsstätte und die Anzahl der Geräte anzugeben.
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Im nächsten Schritt müssen Sie den Abmeldegrund angeben. Dieser Punkt ist sehr wichtig und sollte sehr genau beschrieben werden. Dabei reicht es nicht aus anzugeben, dass ein Gerät nicht mehr benötigt wird. An dieser Stelle müssen Sie erklären, dass Sie das Gerät entweder nicht mehr besitzen oder dass es defekt ist. Ein Grund könnte Sie zum Beispiel sein, dass Sie das Gerät verkauft haben oder es aufgrund eines Defekts entsorgt und nicht wieder ersetzt haben.
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Zudem müssen Sie auch ankreuzen, ob Sie noch ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät bereithalten. Das dient der korrekten Berechnung der zukünftigen Rundfunkgebühren.
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Abschließend geben Sie die Anschrift für die Abmeldebestätigung an und bestätigen alles mit Ihrer Unterschrift und der Angabe des aktuellen Datums. Die GEZ-Abmeldung per Formular können Sie anschließend per Post oder auch Fax an die GEZ senden. Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine offizielle Abmeldebestätigung.
Was sollten Sie nach der Abmeldung beachten?
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Nachdem Sie ein Gerät offiziell abgemeldet haben, dürfen Sie es nicht mehr empfangsbereit in Ihrem Haushalt, am Arbeitsplatz oder in der Zweit- oder Ferienwohnung haben.
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Möchten Sie sich ein neues Gerät anschaffen, dann sollten Sie das durch eine Anmeldung der Gebühreneinzugszentrale bekannt geben.
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Mit der GEZ-Abmeldung zahlen Sie für abgemeldete Geräte keine Gebühren mehr. Jedoch können nur Geräte für die Zukunft und auch nur für volle Kalendermonate abgemeldet werden. Rückwirkend erhalten Sie keine Gebühren erstattet, auch wenn das Gerät schon länger nicht mehr in Ihrem Besitz ist.
Eine GEZ-Abmeldung per Formular kann sich für Sie lohnen, wenn Sie nur kaum Rundfunkgeräte wie nur einen Fernseher oder nur ein Radio besitzen. Auch wenn Sie mit einer Person zusammenziehen, können Sie die Gebühren zusammen entrichten und eventuell einzelne Geräte abmelden. Allerdings sollten Sie beim Ausfüllen des Formulars stets darauf achten, alle Angaben korrekt und vollständig auszufüllen. Alle Angaben dienen der korrekten Berechnung der Rundfunkgebühren. Durch fehlerhafte oder nicht wahrheitsgemäße Angaben können teils hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.
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