Wenn Sie auf der Homepage der GEZ nach einer Kündigungsmöglichkeit suchen, werden Sie wohl enttäuscht. Bei der GEZ können Sie nicht kündigen, sondern Sie müssen sich abmelden oder können sich ganz einfach ummelden.
So kündigen Sie bei der GEZ
Die GEZ ist Ihnen bei der Abmeldung behilflich, indem sie Ihnen auf der Homepage ein Formular zum Download zur Verfügung stellt.
- Laden Sie das Formular einfach auf Ihren PC und drucken es aus. Auch bei vielen Banken oder dem Rathaus gibt es oft die Möglichkeit, sich An- und Abmeldeformulare zu besorgen.
- Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und begründen Sie darin, wieso Sie künftig keine Gebühren mehr zahlen müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie geheiratet haben und Ihr Ehepartner ebenfalls bei der GEZ gemeldet ist. Bei einem Umzug reicht es in der Regel aus, der GEZ die Änderung anzuzeigen. Auch dafür wird auf der Homepage ein entsprechendes Formular bereitgestellt. Eine Online-Änderung ist mittlerweile ebenfalls möglich.
- Wenn Sie sich für die Formular-Lösung entscheiden und alles ausgefüllt haben, schicken Sie die Um- oder Abmeldung ab. Dazu können Sie die Abmeldung per Post versenden oder aber Sie nutzen die Möglichkeit, ein Fax zu schicken. Das hat meist den Vorteil, dass Sie aufgrund des Sendeberichtes einen Nachweis darüber haben, dass Sie die Ab- oder Ummeldung auch tatsächlich verschickt haben.
- Wenn die Anzeige bei der GEZ ordnungsgemäß eingegangen ist, bekommen Sie eine Bestätigung zugesendet.
Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Abmeldung bei der GEZ nicht akzeptiert wird. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig.
Was bei einem Umzug noch erledigt werden muss
- Je nachdem, wie weit Sie wegziehen, müssen Sie sich nicht nur bei der GEZ ummelden, sondern es steht vielleicht auch ein Bankwechsel an, sodass Sie dort Ihr Konto kündigen und auflösen müssen.
- Richten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag für Ihre Post ein, sodass Ihnen die Briefe und Pakete direkt an die neue Adresse gesendet werden.
- Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihren Internet- und Telefonanschluss. Wenn Sie nur den Wohnort, nicht aber den Anbieter wechseln, haben Sie selten Probleme, da auch in diesem Fall eine Vertragsänderung erfolgen kann. Sollten Sie sich jedoch für einen neuen Anbieter entscheiden, sind Sie bis zum Vertragsende an den alten Anbieter gebunden. Dieser ist nicht verpflichtet, den Vertrag aufgrund des Umzuges aufzulösen.
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