Erzielen Sie als Einzelunternehmen und Personengesellschaft einen Gewinn, dann unterliegt er der normalen Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer.
Gewinnsteuer - Steuern als Privatperson und Selbstständige zahlen
- Als Selbstständige müssen Sie Steuern zahlen. Dabei fallen unter Umständen sogar gleich mehrere an. Die Gewinnsteuer in der Form der Einkommensteuer betrifft alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland, die Einkünfte aus Arbeit erzielen und davon leben. Die Umsatzsteuer ist für viele Selbstständige auch Pflicht (Ausnahme Kleinunternehmer). Die Gewerbesteuer kommt noch auf Gewerbetreibende zu.
- Wer sein Unternehmen als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gegründet hat oder seine geschäftlichen Aktivitäten als Verein betreibt, den fordert das Finanzamt zur Zahlung einer Gewinnsteuer unter der Bezeichnung "Körperschaftssteuer" auf.
Gewinnermittlung für selbstständige Unternehmen
- Bei jeder jährlichen Steuererklärung steht die Gewinnermittlung im Vordergrund. Auf der Grundlage des Gewinns wird später vom Finanzamt Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer erhoben. Vereinfacht dargestellt ist Gewinn das, was Ihnen von Ihren Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben noch bleibt.
- Als Freiberufler und Kleingewerbetreibende können Sie die Gewinnermittlung als Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.
- Sie zählen einerseits alle eingenommenen Gelder und andererseits alle Ausgaben zusammen. Ziehen Sie Ihre Ausgaben von den Einnahmen ab, erhalten Sie in der Differenz den Gewinn.
- Die Gewinnermittlung für Kaufleute fällt komplizierter aus, da Sie hier eine Bilanz erstellen müssen. Dazu müssen Sie einmal im Jahr den Unternehmenswert ermitteln. Betriebsvermögen, nicht getilgte Kredite und offenen Rechnungen spielen dabei eine Rolle. Ihr Gewinn zeigt sich sehr einfach ausgedrückt als Differenz zwischen dem ermittelten Unternehmenswert und dem Wert nach der Vorjahresbilanz.
- Eine der Kernfragen jeder Gewinnermittlung stellt sich Ihnen mit der Frage, welche Ihrer Einnahmen sind generell steuerpflichtig und welche Betriebsausgaben dürfen Sie steuermindernd abziehen.
In Ihrer jeweiligen Steuererklärung geben Sie den für das Unternehmen festgestellten Gewinn an. Das Finanzamt ermittelt unter Zuhilfenahme der entsprechenden Gewinnsteuer Ihre Steuerschuld. Nach Abzug dieser Steuerschuld wissen Sie in jedem Fall Ihren Reingewinn.
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