Trotz der Möglichkeit der Erstellung einer formfreien Übersicht über Gewinne und Ausgaben bestehen viele Finanzämter darauf, dass Sie Ihre Steuererklärung online einreichen.
Wann Sie eine formlose Gewinnermittlung abgeben können
Wenn Sie selbstständig tätig sind und dabei als Kleinunternehmer gelten, also weniger als 17.500 EUR Umsatz pro Jahr erwirtschaften, dann können Sie anstatt des Formulars EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) auch eine formlose Gewinnermittlung bei Ihrer Steuererklärung einreichen.
- Voraussetzung ist auch, dass Ihre Firma nicht bilanzierungspflichtig ist. Denn manche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eventuell weitere Anlagen enthält. Das trifft z. B. auf eine GmbH zu.
- Die formlose Gewinnermittlung hingegen kann viel einfacher gehalten werden als eine wirkliche EÜR und ist damit auch kostengünstiger - denn diese können Sie meistens selber erstellen.
Wie die Gewinnermittlung aussehen sollte
- Die formlose Gewinnermittlung stellt Einnahmen (Umsätze) und Ausgaben gegenüber. Sie listen also alle Ihre Einnahmen auf, etwa Honorare, die Sie erhalten haben, Erlöse von Verkäufen oder sonstige Gelder, die Ihrem Unternehmen zugeflossen sind.
- Diese summieren Sie und berechnen dadurch den Gesamtumsatz bzw. die Gesamteinnahmen. Zudem nehmen Sie auch Ausgaben in Ihre formlose Gewinnermittlung auf, denn diese mindern Ihre Steuerlast.
- Zu den Ausgaben zählen etwa Personalkosten, die Miete für Ihr Büro, Beiträge für Versicherungen oder Ausgaben für Güter, die Sie benötigen. Auch hier bilden Sie eine Summe der Ausgaben.
- Den Gewinn ermitteln Sie, indem Sie die Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Diese Zahl aus der Auflistung tragen Sie dann dort in Ihrer Steuererklärung ein, wo die Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder einem Gewerbebetrieb angegeben werden sollen.
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