Welche Genehmigungen Sie für einen Imbisswagen benötigen
Beachten Sie, dass Sie, je nachdem wie Sie den Imbisswagen nutzen, unterschiedliche Genehmigungen benötigen.
- Verkaufen Sie in Ihrem Imbisswagen Waren, Speisen und Getränke, so benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die Reisegewerbekarte beim Ordnungsamt in Ihrer Kommune erhalten. Sie müssen dann an mehreren Standorten sein und dürfen nicht nur an einem Standort Waren verkaufen. Ist dies der Fall, genügt die Reisegewerbekarte. Sie müssen dann beim Ordnungsamt eine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 250 bis 500 Euro bezahlen. Der Preis ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch.
- Haben Sie vor, mit Ihrem Imbisswagen länger als sechs Wochen an einem Ort Waren zu verkaufen, so benötigen Sie weitere Genehmigungen. Sie betreiben dann einen stehenden Gewerbebetrieb. Ihr Imbisswagen ist dann eine gewerbliche Niederlassung. Dies ist auch der Fall, wenn Sie abends mit dem Imbisswagen nach Hause fahren. In diesem Fall genügt die Reisegewerbekarte leider nicht und Sie benötigen darüber hinaus noch eine weitere Genehmigung. Sie müssen dann eine Gewerbeanzeige bei Ihrer Kommune machen und einen stehenden Gewerbebetrieb anmelden. Gesetzlich normiert ist dies in § 14 Gewerbeordnung.
- Wer in seinem Imbisswagen alkoholische Getränke verkaufen will, benötigt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Nur dann dürfen Ihre Kunden vor Ihrem Imbisswagen die Getränke zu sich nehmen.
Wie Sie mit einem Imbisswagen Geld verdienen
- Kaufen Sie sich einen Imbisswagen und statten Sie den Imbisswagen mit den nötigen Küchengeräten aus. Welche Küchengeräte Sie benötigen, hängt von der Art Ihrer Nutzung ab.
- Kümmern Sie sich um alle erforderlichen Genehmigungen. Welche Genehmigungen Sie für Ihren Imbisswagen benötigen, hängt ebenso von der Nutzung ab.
- Achten Sie stets auf die Hygiene in Ihrem Imbisswagen. Dies unterliegt dem Lebensmittel- und dem Bedarfsgegenständegesetz. Sie benötigen dann eine Belehrung gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Wenden Sie sich hierzu an Ihr Gesundheitsamt.
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