Wichtige Dokumente für die Eröffnung eines Imbisswagens - diese brauchen Sie
- Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Imbisswagen zu betreiben und dort Speisen und alkoholfreie Getränke zu veräußern, so benötigen Sie zu aller erst eine Reisegewerbekarte für die Realisierung. Um diese ausgehändigt zu bekommen, müssen Sie sich vor der Standplatzauswahl beim Ordnungsamt Ihrer Stadt melden und diese Reisegewerbekarte für Ihren mobilen Imbisswagen beantragen. Diese Anmeldung ist mit Gebühren verbunden, daher sollten Sie einen Betrag zwischen Euro 250,- und Euro 500,- zur Verfügung stehen haben. Die Reisegewerbeerlaubnis beinhaltet allerdings die Auflage, dass ein regelmäßiger Standplatzwechsel stattfindet. Länger als sechs Wochen sollten Sie sich nicht an einem Ort aufhalten (tägliche Heimfahrt einkalkuliert), andernfalls handelt es sich um einen stehenden Gewerbebetrieb, welcher somit zu einer gewerblichen Niederlassung wird.
- Auch eine sogenannte Gaststättenerlaubnis ist wichtig, wenn Sie Ihren Wagen an einem bestimmten Platz aufstellen möchten. Diese ist wichtig, wenn Sie alkoholische Getränke anbieten.
Auch das sollten Sie vor der Standplatzauswahl berücksichtigen
- Auch bei einem Imbisswagen spielt die Hygiene eine große Rolle. Sie sollten wissen, dass das Betreiben eines solchen Wagens dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz unterliegt. Sie müssen sich speziell belehren lassen, wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten, denn Infektionsschutz hat höchste Priorität. Erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten direkt bei dem Gesundheitsamt Ihrer Stadt.
- Speziell wenn es um die Auswahl des Standortes geht, sollten Sie sich auch erkundigen, wie es um Sondernutzung oder Baugenehmigung steht. Die Stadtverwaltung hilft Ihnen diesbezüglich ebenfalls weiter.
- Auch eine Gästetoilette kann von enormer Wichtigkeit sein. Diese ist größtenteils nicht vorgeschrieben, wenn Sie am Wagen selbst keine Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen oder alkoholische Getränke veräußern. Priorität hat allerdings auch fließendes Wasser und ein Fettabscheider.
Sie können sich ebenfalls auch beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. erkundigen,
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