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Geld zurückbuchen - bei der Sparkasse geht es so

Geld von der Sparkasse zurückbuchen lassen
Geld von der Sparkasse zurückbuchen lassen © Andreas Morlok / Pixelio
Jeden Monat müssen gleich hohe Beträge überwiesen werden. Dazu können Sie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften nutzen. Wird eine Lastschrift mit einem falschen Betrag oder zu Unrecht Ihrem Konto belastet, können Sie das Geld zurückbuchen lassen. Mit dieser Anleitung ist es bei der Sparkasse und anderen Kreditinstituten einfach.

So können Sie das Geld zurückbuchen lassen

  • Verwenden Sie zum Bezahlen einer Rechnung eine Überweisung, können Sie das Geld von der Sparkasse nicht zurückbuchen lassen. Sie müssen sich in diesem Fall mit dem Empfänger des Geldes in Verbindung setzen, um eine Rückbuchung zu erhalten.
  • Wird zur Monatsmitte oder zum Monatsende ein bestimmter Betrag als Dauerauftrag überwiesen, kann die Sparkasse dieses Geld nicht zurückbuchen. Achten Sie daher darauf, den Dauerauftrag frühzeitig zu aktualisieren, falls sich der Empfänger oder der Betrag geändert hat.
  • Für die Abbuchung einer Lastschrift haben Sie dem Empfänger des Geldes eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

So verrechnet die Sparkasse den Betrag

  • Wird ein Betrag trotz eines Widerspruches abgebucht oder ist die abgebuchte Summe nicht korrekt, haben Sie die Möglichkeit, das Geld von der Sparkasse zurückbuchen zu lassen.
  • Beachten Sie, dass Sie die Rückbuchung innerhalb von 6 Wochen bei der Sparkasse veranlassen müssen.
  • Um das Geld von der Sparkasse zurückbuchen zu lassen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Gehen Sie persönlich zu Ihrer Sparkassenfiliale und veranlassen Sie durch eine Angestellte, dass der Betrag Ihrem Konto wieder gutgeschrieben wird.
  • Nehmen Sie am Online-Banking teil, ist es möglich, die Lastschrift selber zurückzugeben. Dafür benötigen Sie eine TAN-Nummer.
  • Wenn Sie von der Sparkasse das Geld auf Ihr Konto zurückbuchen lassen, werden Sie auf Ihrem nächsten Kontoauszug sehen, dass der Buchungstag der Tag ist, an dem die Lastschrift zurückgegeben wurde, die Wertstellung dem des Abbuchungstages entspricht. Das bedeutet für Sie, dass bei einer möglichen Überziehung Ihres Kontos durch die Lastschrift keine Sollzinsen berechnet werden.
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