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Rückbuchung bei der Sparkasse bei Überweisung leicht gemacht

Die Rückbuchung bei der Sparkasse.
Die Rückbuchung bei der Sparkasse.
Sie haben bei einer Überweisung bei der Sparkasse grundsätzlich das Recht, eine Rückbuchung durchführen zu lassen, damit Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Eine Rückbuchung bei der Lastschrift

  • Sie können eine Rückbuchung bei Ihrer Sparkasse durchführen lassen, wenn besispielsweise eine Lastschrift abgebucht wurde, die unberechtigt ist. Die Rückbuchung ist kostenlos. Dadurch erhalten Sie das abgebuchte Geld zurück auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
  • Alles, was Sie dafür tuen müssen, ist, Ihre Sparkasse aufzusuchen. Gehen Sie dort zu einer Beratung oder an die Kasse. Am besten ist es, wenn Sie einen Kontoauszug mitnehmen, auf dem die Lastschrift ausgewiesen ist, für die die Rückbuchung durchgeführt werden soll.
  • Der Bankangestellte wird die Rückbuchung sodann ausführen und der Betrag wird Ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Dies kann allerdings schon mal bis zu ein paar Tagen dauern, bis der Betrag auf Ihrem Konto zurückgebucht wurde.

Wenden Sie sich an Ihre Sparkasse

  • Eine andere Möglichkeit besteht für die Rückbuchung bei Ihrer Sparkasse, wenn Sie das Online Banking benutzen. Hier können Sie die Lastschrift, die abgebucht wurde, in Ihrer Kontoübersicht unter dem Finanzstatus sehen. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Rückbuchung. Suchen Sie dazu den abgebuchten Betrag und klicken Sie rechts daneben auf "Rückbuchung".
  • Anders sieht es bei einer von Ihnen getätigten Überweisung aus. Für diese wird grunsätzlich keine Rückbuchung seitens der Sparkasse durchgeführt, wenn diese bereits ausgeführt wurde. Ist dies noch nicht der Fall, kann die Sparkasse allerdings eine Rückbuchung veranlassen. Hat die Überweisung Ihre Sparkasse bereits verlassen, ist aber noch nicht bei der anderen Bank eingetroffen, dann können Sie gegebenenfalls bei der anderen Bank, wo die Überweisung hin geht, vorsprechen, dass diese nicht ausgeführt wird. Ansonsten bleibt Ihnen nur, sich an den Empfänger des Geldes zu wenden und diesen zu bitten, es zurück zu überweisen. 
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