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Garantieanspruch geltend machen - so geht's

Sie haben einen zweijährigen Garantieanspruch!
Sie haben einen zweijährigen Garantieanspruch!
Jeder kommt in die Situation, dass er ein Produkt kauft, das später nicht funktioniert oder während der Garantiezeit kaputt geht oder nicht mehr verwendet werden kann. Leider verwechseln viele Menschen den „Garantieanspruch“, die „Gewährleistung“ und die „Produkthaftung“ des Herstellers oder wissen gar nicht, dass Sie einen Anspruch haben, den Sie durchsetzen könnten.

Was Sie benötigen

  • Garantieanspruch
  • Kaufbeleg
  • Produkt

Wer etwas kauft, das später kaputt geht, nicht mehr funktioniert oder seinen Zweck nicht mehr erfüllt, sollte seine Rechte kennen, um diese geltend zu machen. Gerade im Internethandel entstehen leicht Unsicherheiten auf der Käuferseite, da der Käufer seine Ansprüche oft nicht kennt und nicht den Händler vor Ort aufsuchen kann, um den Sachmangel zu erklären. 

So machen Sie Ihren Garantieanspruch geltend

  • Bewahren Sie nach jedem Kauf einen Kaufbeleg auf. Dies muss nicht zwangsweise die Quittung oder Rechnung sein. Ein Kaufbeleg kann auch jeder andere Beweis für Ihren Kauf sein. Dies kann sogar ein Zeuge sein, der bei dem Kauf dabei war.
  • Die Garantie verpflichtet den Garantiegeber zu einem gewissen Handeln in einer gewissen Situation.
  • Verwechseln Sie  die Garantie nicht mit der gesetzlich normierten Mängelgewährleistung. Der Garantiegeber gewährt  die Garantie freiwillig, um das Vertrauen seiner Kunden in das Produkt und den Hersteller zu stärken.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen der Garantiegeber einen Garantieanspruch eingeräumt hat. Entweder ist dies auf dem Karton oder auf der Quittung vermerkt. Vielleicht finden Sie auch in den beiliegenden AGB einen Hinweis. Lesen Sie sich dies genau durch.
  • Stellen Sie anschließend fest, ob Sie einen Garantieanspruch auf eine Zufriedenheitsgarantie, eine Preisgarantie oder eine andere Form der Garantie haben. Grundsätzlich werden die Preisgarantie, die Zufriedenheitsgarantie, die Reparaturgarantie und die Haltbarkeitsgarantie unterschieden. Gewährt Ihnen der Garantiegeber eine Preisgarantie, bedeutet dies, dass er das Produkt umtauscht oder den Preis anpasst, wenn Sie dasselbe Produkt bei einem Konkurrenten zu einem günstigeren Preis bekommen können. Die Zufriedenheitsgarantie hingegen räumt Ihnen in einer festgelegten Zeit ein Anspruch auf die Rückgabe ein, wenn Sie mit dem Produkt unzufrieden sein sollten. Die Haltbarkeitsgarantie greift dagegen ein, wenn sich das Produkt nicht gehalten hat.
  • Prüfen Sie, ob Sie noch einen Garantieanspruch haben oder die Garantielaufzeit bereits beendet ist.
  • Schicken Sie nun entweder Ihr Produkt an den Garantiegeber oder gehen Sie in das Geschäft, indem Sie es gekauft haben. Erklären Sie, je nach Garantie, dass Sie das Produkt woanders billiger gefunden haben - denken Sie daran, dass Sie dies beweisen müssen - oder erklären Sie dem Verkäufer, aus welchem Grund Sie mit der Ware unzufrieden sind.
  • Je nach Garantie wird der Garantiegeber nun den Preis anpassen oder Ihnen Ihr Geld zurückgeben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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