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24 Monate Garantie - Schutzumfang für Verbraucher

Eine Garantie schützt Sie vor Mängeln an der Kaufsache.
Eine Garantie schützt Sie vor Mängeln an der Kaufsache.
Wenn Sie ein Produkt kaufen und darauf 24 Monate Garantie erhalten, dann erhöht das Ihr Vertrauen in die Qualität. Aus diesem Grund gewähren Hersteller den Schutz. Er soll Ihr Vertrauen erhöhen und Sie von einem Kauf überzeugen. Geht der Artikel dann kaputt, können Sie Ihre Rechte als Verbraucher geltend machen.

24 Monate Garantie bedeutet zusätzlicher Schutz zur Gewährleistung

Wenn Sie ein Produkt kaufen, bekommen Sie immer die gesetzliche Gewährleistung gemäß § 437 Bürgerliches Gesetzbuch. Ihr Recht auf Gewährleistung gibt Ihnen der Händler. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Sie können zwei Jahre lang Ansprüche geltend machen, wenn ein Sachmangel auftritt. Der Händler muss dafür einstehen, dass die Kaufsache, zum Kaufzeitpunkt, keine Mängel aufweist. Bei der Garantie ist der Zustand beim Kauf nicht relevant.

  • Im ersten halben Jahr, gilt bei der Gewährleistung die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Sie müssen dann nichts beweisen. Nach dem ersten halben Jahr, müssen Sie beweisen, dass Sie den Mangel nicht durch unsachgemäße Verwendung verursacht haben. Das wird Ihnen vielleicht nicht immer gelingen, außer das Gerät hat einfach beim normalen Gebrauch Funktionen eingebüßt. Daher ist es zusätzlich sehr vorteilhaft noch mit der Garantie geschützt zu sein.
  • Die Garantie kann Ihnen der Hersteller gewähren. Er entscheidet selbst, ob er diesen Schutz anbietet oder nicht. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht.
  • Der Hersteller entscheidet auch über den zeitlichen Umfang. Viele Hersteller bieten den Schutz für 24 Monate an. Möglich ist aber auch ein längerer Zeitraum. Erst danach verlieren Sie die Schutzrechte. Tritt danach ein Mangel ein, ist das Ihr Problem.
  • Sie können den Schutzumfang in den Garantiebedingungen nachlesen. Üblicherweise werden diese Ihnen beim Kauf des Produkts ausgehändigt.
  • Tritt ein Mangel ein, so kommt es nicht darauf an, ob der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Ihnen wird die Funktionsfähigkeit der gekauften Ware zugesichert.
  • Garantie und Gewährleistung bestehen beide parallel. Sie können beim Schadeneintritt frei wählen. Vorteilhaft ist, dass Sie bei der Garantie nicht beweisen müssen, wann der Mangel eingetreten ist. Es genügt, wenn die Sache nicht mehr voll funktionstüchtig ist.

Ihre Rechte im Garantiefall geltend machen

  • Profitieren Sie von einer Garantie, die über 24 Monate andauert, können Sie sich im Schadenfall an den Hersteller wenden. Sie müssen dann den Kauf nachweisen. Das ist mit der Kaufquittung möglich.
  • Der Hersteller wird im Einzelnen prüfen, ob die Ware funktionstüchtig ist oder nicht. Funktioniert sie nicht, so wird der Hersteller entscheiden, ob er die Ware reparieren kann. Gelingt ihm die Reparatur nicht oder ist sie teurer als die Ware, wird er Ihnen ein Austauschexemplar geben.

Wollen Sie die 24 Monate Garantie nutzen, müssen Sie den Kauf nachweisen. Ganz leicht gelingt Ihnen der Nachweis mit dem Kassenbon. Haben Sie keine Quittung, kann ein Zeuge den Kauf belegen.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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