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- Kassenbon
Jeder Schuhkäufer hat ein Recht darauf, dass die Schuhe, die er kauft, in der vorgesehenen Art und Weise nutzbar sind. Ein Reklamationsgrund liegt vor, wenn die Schuhe eben nicht nutzbar sind, weil sich beispielsweise eine Naht löst, Wasser in wasserdichte Schuhe eindringt, die Sohle nicht hält etc.
Gewährleistung oder Garantie
- Als Käufer haben Sie das Recht, die fehlerhaften Schuhe beim Verkäufer zu reklamieren, also darauf zu bestehen, dass die Mängel beseitigt werden. Schließlich wollten Sie einen intakten Schuh erwerben und keinen kaputten Schuh.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Treten in dieser Zeit Mängel auf, die sich aus dem Zustand der Ware beim Verkauf ergeben, können Sie diese beim Verkäufer reklamieren.
- Reklamieren Sie jedoch möglichst in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf der Schuhe. Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer beweisen, dass die Schuhe beim Kauf nicht schon beschädigt waren, um Ihren Anspruch abzuwehren. Nach sechs Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Sie müssen also nachweisen, dass der Schuh zum Kaufzeitpunkt schon beschädigt war.
- Garantie für ein Produkt erklärt hingegen der Hersteller, nicht der Verkäufer. Meist wird die Haltbarkeit der Schuhe für einen bestimmten Zeitraum garantiert. Im Rahmen einer Garantieerklärung verpflichten sich die meisten Hersteller, die Kosten für anfallende Reparaturen zu tragen, sodass der Verkäufer dafür nicht aufkommen muss. Meist können Sie sich bei einer Reklamation dann auch direkt an den Hersteller wenden.
Mängel an Schuhen werden beseitigt
- Die für den Käufer komfortabelste Art, den Mangel zu beseitigen, ist der Umtausch. Sie erhalten im Laden umgehend intakte Tauschware, die Sie dann auch sofort nutzen können. Schuhe und Bekleidung können Sie in der Regel umtauschen, höherwertige Güter nicht.
- Der Verkäufer kann auf seine Kosten eine Reparatur veranlassen. So dauert es natürlich einige Tage, bis Sie die Schuhe zurückbekommen, doch auch dieses Vorgehen ist rechtmäßig und wird vor allem bei höherwertigen Schuhen eingesetzt.
- Ihr Geld bekommen Sie bei einer Reklamation nicht einfach zurück. Zunächst müssen Sie dem Verkäufer die Chance geben, den Fehler reparieren zu lassen, und zwar zweimal. Erst dann können Sie Ihr Geld zurückfordern.
- Auch die Minderung des Preises ist eine Möglichkeit. Eventuell bietet Ihnen der Verkäufer an, einen Teil des Kaufbetrages zurückzuerstatten, wenn Sie die Schuhe mit dem reklamierten Defekt behalten. Ob das ein gutes Angebot ist, müssen Sie selbst entscheiden.
- Auch wenn von Verkäufern die Verpackung oft zurückverlangt wird, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Bei einem Mangel ist die Rückgabe einer unbeschädigten Verpackung nicht notwendig.
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