Im Garantiefall an den Händler oder Hersteller wenden
- Haben Sie etwas gekauft, das defekt ist oder im Laufe der Zeit kaputt gegangen ist, kommt es wesentlich darauf an, wie lange der Kauf zurückliegt. Ein Garantiefall liegt nur dann vor, wenn Sie von dem Hersteller explizit eine Garantie bekommen haben. Ist dies nicht der Fall, liegt kein Garantiefall vor, Sie können dann nur die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler beanspruchen.
- Überprüfen Sie das Kaufdatum anhand des Kaufbelegs. Liegt der Kauf nicht länger als zwei Jahre zurück, können Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung beim Händler geltend machen. Liegt der Kauf hingegen länger als zwei Jahre zurück, haben Sie nur noch Ansprüche, falls der Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Garantie gegeben hat. Beachten Sie, dass der Hersteller keine Garantie geben muss. Er kann dies lediglich tun. Nach zwei Jahren wenden Sie sich demnach nicht mehr an den Händler.
- Prüfen Sie in Ihren Kaufunterlagen nach, wie lange die Garantie des Herstellers geht und bei welchen Mängeln sie eingreift.
- Wenden Sie sich dann im Garantiefall an den Hersteller und schicken Sie ihm die Ware zu. Fügen Sie eine Kopie des Kaufbelegs hinzu und erläutern Sie den Mangel.
- Sicherlich wird der Hersteller zeitnah das Gerät reparieren lassen und es Ihnen zurückschicken.
So wenden Sie sich bei der Gewährleistung an den Händler
- Ist der Kaufgegenstand hingegen in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf kaputt gegangen oder ist es beschädigt, so wenden Sie sich an den Händler und nicht an den Hersteller. Dann liegt die gesetzliche Gewährleistung vor und es ist kein Garantiefall.
- Ihr Anspruch auf Gewährleistung steht Ihnen nach dem Gesetz zu. Ein Garantiefall entsteht nur, wenn Sie eine Garantie bekommen haben.
- Nach der Gewährleistung muss der Händler bei einem Mangel die Ware nachbessern. Gelingt ihm dies nicht oder ist es unmöglich die Ware nachzubessern, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Beachten Sie aber, dass Sie dem Händler nachbessern lassen müssen. Ist die Ware wiederholt defekt, so können Sie nach der zweiten gescheiterten Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommen dann den vollen Kaufpreis erstattet.
- In den ersten zwei Jahren wenden Sie sich ausschließlich an den Händler und nicht an den Hersteller. Der Händler kann sich wiederum an den Hersteller wenden und hat dadurch keinen Schaden.
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