Solange Sie die Schuhe nicht bei einer Privatperson gekauft haben, sondern in einem Geschäft bzw. einem Internetshop, sind diese dazu verpflichtet das kaputte Schuhwerk zurückzunehmen. Hierbei kann man allerdings zwischen der Reklamation und Rückgabe im Geschäft und im Internet unterscheiden.
Reklamation und Rückgabe der Schuhe im Geschäft
- Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Sie den Kassenzettel noch haben. Denn nur so können Sie nachweisen, die Schuhe wirklich in diesem Geschäft gekauft zu haben und zu einer Rückgabe berechtigt zu sein.
- Nehmen Sie die Schuhe und den Kassenzettel mit ins Geschäft und erklären Sie dem Verkäufer freundlich, was mit dem gekauften Schuhwerk nicht stimmt. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Sie stets freundlich und sachlich bleiben, da der Verkäufer keinerlei Schuld an den kaputten Schuhen trägt. Möglicherweise war dieser am Tag des Kaufes nicht einmal anwesend.
- Sofern der Verkäufer den Mangel an den Schuhen feststellen konnte und Sie den Kassenbon vorlegen können, müssen Sie mit dem Verkäufer noch das weitere Vorgehen besprechen. Das heißt, ob Sie das kaputte Schuhwerk ersetzt haben möchten oder Ihr Geld zurück bekommen.
Reklamation und Rückgabe der Schuhe im Internet
- Beachten Sie hierbei ebenfalls, dass Sie die beigelegte Rechnung der Schuhe noch haben. Meist stehen auf dieser auch die Umtausch- und Rückgaberechte des Käufers.
- Bei manchen Internetshops ist sogar ein extra Rücksendeformular vorhanden mit einem Aufkleber für das Paket, sodass Sie das Porto nicht übernehmen müssen.
- Falls so ein Formular vorhanden ist, füllen Sie dieses aus und geben Sie den Grund für die Rücksendung an. Auch hier können Sie angeben, ob Sie den Kaufpreis erstattet haben möchten oder die kaputten Schuhe ersetzt haben möchten.
- Ist ein solches Formular nicht vorhanden, schreiben Sie selbst einen kurzen Bericht, indem Sie erklären, inwiefern das Schuhwerk beschädigt ist und wie Sie weiter vorgehen möchten. So können Sie schnell und einfach kaputtes Schuhwerk reklamieren.
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