Motorradführerschein im EU-Ausland machen
- Innerhalb des EU-Auslandes ist es problemlos möglich, einen Motorradführerschein zu machen. Sie haben sogar das Recht, die Prüfung auf Deutsch, also mit deutschsprachigen Prüfungsfragen, zu absolvieren. Jedoch können Sie nicht zu 100 Prozent sichergehen, dass der Führerschein auch in Deutschland anerkannt wird.
- Jede städtische Behörde kann eigenständig entscheiden, ob sie ihn anerkennt oder nicht. Wird keine Anerkennung gegeben, ist der Klageweg sehr mühsam und deshalb auch sehr teuer.
- Bevor Sie also Ihren Führerschein im EU-Ausland planen, sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen Amt Ihrer Stadt Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, welche Modalitäten bestehen.
- In der Regel handelt es sich um die 185-Tage-Regel. Wenn Sie weniger als 185 Tage im EU-Ausland leben, wo Sie den Führerschein erhalten haben, wird der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt. So möchte der deutsche Staat dem Führerschein-Tourismus vorbeugen. Das ist der Umstand, wenn man innerhalb der EU einen Führerschein machen möchte.
Welche Regeln gelten für das nichteuropäische Ausland?
Doch wie sehen die Regeln in Bezug auf die Anerkennung des ausländischen Motorradführerscheins aus, den man im Nicht-EU-Ausland erhalten hat?
- Wenn Sie noch nicht volljährig sind und den Führerschein im Ausland machen möchten, sollten Sie wissen, dass Sie einen Wohnsitz für 185 Tage angemeldet haben müssen. Dann kann der Motorradführerschein in Deutschland angerechnet werden. Jedoch ist dieser nur ein halbes Jahr in Deutschland gültig, ab dem Tag an, an dem Sie wieder deutschen Boden betreten haben. Um ihn auch nach dem halben Jahr benutzen zu können, müssen Sie ihn umschreiben. Für die Umschreibung müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Wenn Sie schon volljährig sind und im Ausland den Motorradführerschein machen möchten, müssen Sie sich auch an die 185-Tage-Regel halten. Das bedeutet, dass Sie für ein halbes Jahr Ihren Wohnsitz im Ausland verlagern müssen.
- Befinden Sie sich für kürzere Zeit in einem Nicht-EU-Land, können Sie den Führerschein zwar vor Ort absolvieren, allerdings berechtigt dieser nicht zum Fahren in Deutschland.
- Wenn Sie in Deutschland und in einem anderen Land Ihren Wohnsitz angemeldet haben, werden Sie keine großen Probleme bei der Anerkennung des Führerscheins erhalten. Sobald Sie nachweisen, dass Sie über ein halbes Jahr an Ihrem zweiten Wohnsitz im Ausland verbringen, können Sie dort auch den Führerschein machen und in Deutschland umschreiben lassen.
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