Wenn Sie alte Führerscheindokumente umtauschen oder Neueintragungen im bisherigen Führerschein vornehmen möchten, müssen Sie das bei der entsprechenden Behörde beantragen. Dabei müssen Sie persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Führerschein - Abholung persönlich oder mit Vollmacht
Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen vorgesehen. Bei Antragstellung wird Ihr bisheriger Führerschein wieder an Sie zurückgegeben. Spätestens bei der Abholung des Kartenführerscheines ist er jedoch abzugeben.
- Die Herstellung der Kartenführerscheine erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin. Sie können Ihre Führerscheinstelle telefonisch kontaktieren, wenn Sie in Erfahrungen bringen wollen, ob Ihr Führerschein abgeholt werden kann.
- Da Sie bei Antragstellung alle erforderlichen Unterschriften leisten, können Sie Ihren Führerschein problemlos abholen lassen. Ihren Bevollmächtigten müssen Sie mit einer schriftlichen Vollmacht ausstatten. Auf der Webseite Ihrer Führerscheinstelle/Bürgeramt gibt es mitunter entsprechend vorbereitete Formulare zum Download.
- Außerdem muss diese Person Ihren Personalausweis oder Pass (beglaubigte Kopie geht auch) sowie den bisherigen Führerschein vorlegen. Eigene Ausweispapiere muss ein Bevollmächtigter natürlich auch mitbringen.
Alternative zum Abholen - zuschicken lassen
Um an Ihre Fahrerlaubnis zu kommen, können Sie selbst zur Führerscheinstelle gehen oder sie abholen lassen. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, bei der Sie sich einen Behördengang sparen.
- Geben Sie Ihre bisherigen Führerscheinpapiere sofort in der Führerscheinstelle ab, schickt Ihnen die Bundesdruckerei den neuen Führerschein direkt nach Hause. Nach Antragstellung sollte es ungefähr eine Woche dauern, bis in Ihrem Briefkasten das Einwurf-Einschreiben von der Bundesdruckerei liegt.
- Sie können trotzdem weiterhin ein Kraftfahrzeug führen, denn für den Zeitraum der Bearbeitung erhalten Sie ein vorläufig gültiges Dokument. Für dieses Versendeverfahren fallen extra Gebühren (etwa 5 Euro) an.
Mitunter müssen Sie zum Umtausch der alten Papiere in den Kartenführerschein nicht allein die Führerscheinstelle aufsuchen. Erkundigen Sie sich auch beim örtlichen Bürgeramt, ob Sie dort Gelegenheit haben.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?