Was Sie benötigen
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung
- Biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Pass
Fünfjahresfrist für den LKW-Führerschein
- Haben Sie Ihren Führerschein der Klassen C und CE nach dem 31.12.1998 erworben, so steht in Ihrem Kartenführerschein der Ablauftermin eingedruckt.
- Besitzen Sie noch die alte Fahrerlaubnis der Klasse 2, so müssen Sie diese spätestens bis zu Ihrem 50. Geburtstag ebenfalls verlängern lassen und von diesem Zeitpunkt an gilt auch für Sie die Vorschrift, den Führerschein für große LKW alle fünf Jahre verlängern zu lassen.
- Denken Sie daran, Ihre Unterlagen rechtzeitig abzugeben, damit die Verlängerung bis zum Ablauftermin auch durchgeführt werden kann. Drei Monate sollten gewöhnlich dazu ausreichen.
- Seit dem 10.9.2009 gilt für Berufskraftfahrer/innen in der gesamten EU das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Nach diesem Gesetz müssen Sie alle fünf Jahre nachweisen, dass Sie die Fortbildung für Berufskraftfahrer in Form von fünf thematischen Modulen absolviert haben. Da dies in den Führerschein eingetragen wird, sollten Sie darauf achten, die beiden Termine (Ablauf des Führerscheins und Frist des Fortbildungsnachweises) zusammenzuführen, um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden.
So verlängern Sie Ihre Fahrerlaubnis C/CE
- Um Ihren Führerschein verlängern zu lassen, brauchen Sie eine Bescheinigung über eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung für Kraftfahrer. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt/Augenarzt oder dem Betriebsarzt Ihres Unternehmens untersuchen und reichen Sie die Bescheinigungen bei der Führerscheinstelle ein.
- Sie benötigen außerdem ein biometrisches Foto für Ihren neuen Führerschein.
- Legen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Pass plus Meldebestätigung, die nicht älter ist als drei Monate, vor.
- Um auch dem BKrFQG zu genügen, geben Sie, wenn Sie den Führerschein verlängern lassen, auch die Bestätigungen für die fünf absolvierten Module ab.
- Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren neuen Führerschein abholen können.
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