Kleinerer Führerschein - so sieht er aus
Beim neuen Führerschein, der für alle Bürger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleich aussieht, fallen einige Dinge auf.
- Es handelt sich um eine Karte, die so groß ist wie Scheckkarten - und sogar etwas kleiner als der Personalausweis.
- Die neue Fahrerlaubnis ist zwar ein EU-Führerschein, doch er ist immer noch ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland. So finden Sie oben links das D in der Mitte der Europaflagge und in der Kopfzeile steht auf Deutsch "Führerschein Bundesrepublik Deutschland"
- Alle weiteren Zeilen sind mit Nummern benannt, doch deren Bedeutungen ergeben sich schlüssig: 1. Nachname, 2. Vorname, 3. Geburtsdatum und Geburtsort, 4a. Ausstellungsdatum, 4b. Ablaufdatum, 4c. Ausstellungsort.
- Unter Punkt 5 finden Sie die Nummer Ihres Führerscheins. Punkt 7 ist Ihre Unterschrift. Und der in der Regel abschließende Punkt 9 zeigt in Buchstabenkombinationen an, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
- Doch es gibt noch 5 weitere Punkte, die nach Bedarf aufgeführt werden.
- Auf der Rückseite finden Sie die Erklärung zu diesen Abkürzungen. Diese ist durch Symbole international verständlich.
Das ist anders am neuen EU-Führerschein
Alle, die sich mit dem neuen Personalausweis auskennen - der inzwischen nicht mehr so neu ist -, wird nicht überraschen, wie der neue Führerschein aussieht.
- Fälschungssicher soll er sein und international verständlich.
- Durch die Form einer Kreditkarte ist der neue Führerschein auch platzsparend und maschinell lesbar auch.
- Zudem gelten die gleichen Vorschriften für das erforderliche biometrische Foto wie für alle anderen Ausweise.
- Es gilt seit dem 19. Januar 2013 auch ein neues Fahrerlaubnisrecht, das Sie sich ansehen sollten.
- Dort können Sie auch nachlesen, ob Ihre Fahrerlaubnis ein Ablaufdatum haben wird, denn dies gilt nicht für alle Führerscheine.
- Den Antrag für einen neuen Führerschein stellen Sie in Ihrem Bürgeramt. Ihre alte Fahrerlaubnis behält so lange ihre Gültigkeit, wird aber entwertet, sobald Sie das neue Dokument abholen.
- Die Richtlinien können Sie dem Merkblatt des ADAC entnehmen, das in diesem Artikel bereits oben unter dem fünften Unterpunkt verlinkt ist.
- Der EU-Führerschein ist zwar international lesbar, doch er ist KEIN internationaler Führerschein. Diesen müssen Sie nach wie vor beantragen. Er wird Ihnen umgehend im Bürgeramt ausgestellt, ist nach wie vor ein mehrseitiges Papierdokument in DIN A5 und er ist für drei Jahre gültig. Um ihn erhalten zu können, benötigen Sie aber den neuen EU-Führerschein.
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