Was beim Freistellungsauftrag für verschiedene Banken zu beachten ist
Was den Freistellungsauftrag von der Höhe her betrifft, so müssen vor allem dann einige Punkte beachtet werden, wenn Konten bei verschiedenen Banken geführt werden.
- Wenn Sie bei unterschiedlichen Instituten Kapitalvermögen besitzen oder einen Sparvertrag nutzen, dann sollten Sie auch bei jeder dieser Banken einen Auftrag zur Freistellung der Zinserträge stellen. Denn nur wenn der Bank ein solcher Auftrag vorliegt, kann sie auf die Abführung der Abgeltungssteuer verzichten.
- Ebenfalls sinnvoll ist es, dass bei den Banken ein Auftrag erteilt wird, bei der auch Zinsen oder Dividenden gutgeschrieben werden. Wird bei einer Bank zum Beispiel nur ein Girokonto geführt (ohne Guthabenverzinsung) oder ein Kredit in Anspruch genommen, so muss dort natürlich kein Auftrag zur Freistellung erteilt werden.
- Ganz wichtig zu wissen ist, dass der Sparer-Pauschbetrag, der bei Ledigen 801 Euro beträgt, nur einmal genutzt werden kann. Das bedeutet, Sie dürfen diese 801 Euro nicht bei der Bank A und dann noch mal bei der Bank B im Auftrag freistellen, sondern all Ihre erteilten Freistellungsaufträge dürfen in der Summe nur maximal 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) im Jahr betragen (Stand 2012).
Welche Höhe freigestellt werden kann und sollte
- Der Freistellungsauftrag sollte sich von der Höhe her immer daran orientieren, wie hoch die Erträge sind, die Sie bei der jeweiligen Bank oder auch bei einer Fondsgesellschaft erzielen. Es gibt im Wesentlichen die Ertragsart Zinsen und Dividenden, aber auch Kursgewinne fallen in den Bereich der Abgeltungssteuer.
- Wie hoch der Auftrag bei der jeweiligen Bank sein sollte, lässt sich bei Zinseinnahmen meistens recht einfach berechnen. Wenn Sie zum Beispiel ein Festgeld über 10.000 Euro haben, welches mit einem Zinssatz von drei Prozent verzinst wird, fallen jährlich 300 Euro an Zinsen an. Dieser Betrag kann demnach im Freistellungsauftrag eingetragen werden, falls es bei der gleichen Bank keine weiteren Geldanlagen gibt.
- Etwas schwieriger wird es bei den Dividenden als Ertragsart, denn hier wissen Sie nicht im Voraus, welche Dividendengutschrift Sie in der Zukunft erhalten werden. Hier müssen Sie also mit Werten aus der Vergangenheit kalkulieren, um so in etwa abschätzen zu können, welcher Freistellungsbetrag ausreichen wird.
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