Für viele Unternehmen haben freie Mitarbeiter eine Reihe von Vorteilen. Für einige sind es vor allem die dadurch erzielbaren Kosteneinsparungen. Andere Unternehmungen sind ohne freie Mitarbeit gar nicht durchführbar.
Freie Mitarbeit - Tätigkeit ohne soziale Absicherung
Freie Mitarbeiter treten in der Regel als Subunternehmer auf oder sind auf der Basis sogenannter Honorarverträge tätig.
- Als Journalist oder Online-Texter sind Sie meist nicht fest angestellt. Die Bezahlung erfolgt gemäß vereinbartem Honorar nach Lieferung bestimmter Artikel oder Fotos.
- Auch als Paketzusteller arbeiten Sie ohne Arbeitsvertrag, da Sie als selbstständiger Fuhrunternehmer für andere Betriebe (Paketdienst) die Sendungen ausliefern.
- Einige Betriebe sind bei der Übertragung des Systems freie Mitarbeit sehr innovativ. So macht der Gastwirt seine ehemaligen Kellner zum freien Unternehmer, indem er ihm das Bier verkauft, was dieser dann an die Kunden weiter verkauft.
- Hier ist es meist nicht mehr weit, bis das Ganze auch als Scheinselbstständigkeit gewertet werden kann. Weist Ihnen das die Einzugsstelle der Rentenversicherungsbeiträge irgendwann nach, werden nachträglich Sozialabgaben, Lohnsteuer und Zinsen fällig.
- Für freie Mitarbeiter müssen Arbeitgeber im Gegensatz zu Arbeitnehmern keine Beiträge an die Sozialversicherungskasse zahlen. Für die soziale Absicherung und die Zahlung von Steuern sind Sie als freier Unternehmer selbst verantwortlich.
Einkünfte selbst beim Finanzamt anmelden und Steuern zahlen
Freie Mitarbeit hat für Sie einige steuerrechtliche Folgen. Als Arbeitnehmer kümmert sich im Wesentlichen Ihr Arbeitgeber um die Versteuerung Ihrer monatlichen Einkünfte.
- Das Einkommenssteuergesetz verpflichtet einen jeden Arbeitgeber, die Lohnsteuer für Arbeitnehmer auf dessen Rechnung bei einer Lohnzahlung einzubehalten.
- Dabei kommt es auf die Einhaltung der gesetzlichen Definition Arbeitnehmer an. Nur wenn Sie aus rentenrechtlicher Sicht einer Tätigkeit nachgehen, die nicht als Scheinselbstständigkeit zu werten ist, ist der Arbeitgeber von der Lohnsteuerzahlung befreit.
- In diesem Fall tragen Sie die volle Verantwortung für das Anmelden von Einkünften beim Finanzamt. Sie zahlen von Ihrem Einkommen alle festgesetzten Steuern.
- Als freier Mitarbeiter müssen Sie Buchführungspflichten einhalten und jährlich eine Einkommenssteuerklärung abgeben.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie im Sinne einer freien Mitarbeit tätig sind, wenden Sie sich an den Sozialversicherungsträger und beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren. Die Deutsche Rentenversicherung klärt dann abschließend, ob Sie ein Arbeitnehmer sind oder nicht.
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