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Freiberufliche Nebentätigkeit anmelden - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Freiberufliche Nebentätigkeiten haben oft große Vorteile.
Freiberufliche Nebentätigkeiten haben oft große Vorteile.
Zu den freien Berufen zählen Tätigkeiten wie Journalismus, Computerprogrammieren, Webdesign und die "Schönen Künste" wie Malen, Tanzen, Schauspielen. Ob Ihr Wunschberuf zu den freien Berufen zählt, müssen Sie unbedingt vor der freiberuflichen Nebentätigkeit abklären - hier verlaufen die Grenzen oft haarscharf.

Freiberufliche Arbeit auswählen und benennen

  • Erkundigen Sie sich beim Finanzamt und bei Beratungsstellen für Existenzgründer wie der IHK etc. danach, welche der freiberuflichen Arbeiten für Sie infrage kommt. Durch die falsche Benennung Ihrer Tätigkeit kann Ihnen der Status als Freiberufler verwehrt werden.
  • Zum Beispiel: Goldschmiedin ist ein Handwerksberuf, er zählt nicht zu den freien Berufen, ist anders steuer- und versicherungspflichtig. Als Schmuckdesignerin dagegen gehört man zu den Freiberuflern.

Termin für den Start der Nebentätigkeit festlegen

  • Im laufenden Jahr gibt es da keine Probleme - bei den Finanzämtern kann man sich im laufenden Jahr sowohl rückwirkend, als auch im Voraus als nebenberuflich selbstständig melden.
  • Möchten Sie sich rückwirkend anmelden, und der Beginn Ihrer Nebentätigkeit liegt vor dem Jahreswechsel sollten Sie sich beim Finanzamt genauer erkundigen. Normalerweise haben Sie jedoch eine Frist von 18 Monaten. Warten Sie nicht zu lange, denn Sie müssen Ihre Einkünfte natürlich auch rückwirkend melden und entsprechend versteuern.

Freiberufliche Nebentätigkeit beim Finanzamt anmelden

  • Beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt die Zuteilung einer neuen Steuernummer. Die entsprechenden Formulare können Sie sich online herunterladen. Nutzen Sie außerdem das Beratungsangebot der Finanzbeamten.
  • Bei einer freiberuflichen Tätigkeit sind die Formulare besonders speziell. Sie müssen Einkünfte vorab schätzen. Wenn Sie unterjährig anfangen und keine Aussicht auf hohe Verdienste haben (unter 17500 Euro im Jahr), sollten Sie von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen. Hier sind Sie umsatzsteuerbefreit. Das Finanzamt teilt Ihnen eine neue Steuernummer zu, die Sie von nun an für Einkommen aus angestellter und für Einkünfte aus freiberuflicher Nebentätigkeit verwenden.
  • Haben Sie keinen Steuerberater? Dann suchen Sie sich einen! Die paar hundert Euro im Jahr sind gut investiert. Lassen Sie sich beraten, ob die Kleinunternehmer-Regelung zu Ihrem Vorteil ist. Wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen, können Sie diese natürlich auch nicht von der Steuer absetzen. Wohl können Sie Ausgaben wie Bürobedarf, Software, Arbeitszimmer, Computer usw. als Investitionen und Ausgaben geltend machen.
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