Die formlose Schreibweise - so sieht das aus
In unserer modernen Zeit ist es nicht mehr schick, ein offizielles Schriftstück, wie eine Kündigung, mit der Hand zu schreiben.
- Viele Institutionen stellen für einen solchen Verwaltungsakt eigens entworfene Formulare bereit, deren Verwendung dann zwingend ist. In einem solchen Fall wird eine formlose Kündigung in der Regel nicht anerkannt.
- Besteht aber kein Zwang zu einem Formular, können Sie jederzeit auch handschriftlich eine solche Willenserklärung aufsetzen. Professioneller und korrekter wirkt natürlich ein bedrucktes Blatt. Dabei spielt die Wahl der Worte eine untergeordnete Rolle. Orthografie und Grammatik sollten aber schon beachtet werden.
Wie die Kündigung wirksam wird
- Beginnen Sie solche formlose Schreiben immer mit Ihren Daten als Absender. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse links oben als Erstes auf das Blatt. Lassen Sie einen 3 cm breiten Heftrand an der linken Seite frei.
- Darunter, nach einigen Zeilen Zwischenraum, kommt die Anschrift des Empfängers. Lassen Sie wieder einige Zeilen frei und formulieren Sie den Betreff des Schreibens, in diesem Fall "Kündigung". Gibt es bereits ein Aktenzeichen oder eine Vertragsnummer, sollte diese hier angeführt werden.
- Dann drücken Sie unmissverständlich aus, dass Sie die betreffende Bindung auflösen möchten. Um nicht mit einer zweifelhaften Terminierung in Konflikt zu geraten, nennen Sie als Zeitpunkt "zum nächstmöglichen Termin". Bei eindeutigen Verhältnissen nennen Sie das konkrete Datum.
- Einen Grund für die Kündigung müssen Sie meist nicht anführen, es sei denn, der Empfänger besteht darauf. Notieren Sie am Schluss noch das Datum und unterschreiben Sie das Dokument handschriftlich. Um die Zustellung beweisen zu können, verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
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