Fluktuationsabschlag bei Jubiläumsgeldzahlungen
Fluktuationsabschläge sind beispielsweise für Jubiläumszahlungen und Jubiläumsrückstellungen relevant.
- So lassen viele Unternehmen Arbeitnehmern Sonderzahlungen zukommen, wenn jene eine bestimmte Zeit für sie tätig gewesen sind. Solcherlei Einmalzahlungen in Abhängigkeit zu den Dienstjahren können unter bestimmten Umständen als Jubiläumsrückstellungen in der Steuer aufgeführt werden.
- Ist ein Angestellter über 10 Jahre für ein Unternehmen tätig, wird er noch mindestens 5 Jahre bleiben, wurde ihm das Jubiläumsgeld bereits verbindlich zugesichert und gelangte er erst nach 1992 zur Berechtigung für das Jubiläumsgeld, so ist die Aufführung des auszuzahlenden Betrags als Jubiläumsrückstellung dabei legitim.
- Fluktuationsabschläge spielen dabei insofern eine Rolle, als dass bei der steuerlichen Rückstellung von Sonderzahlungen wie Jubiläumsgeldern die Fluktuation der Belegschaft zu berücksichtigen ist.
- Für solche Arbeitnehmer, die ihre Jubiläumsgelder nicht entgegen nehmen, weil sie zuvor beispielsweise kündigen, darf keine Rückstellung veranschlagt werden, sodass die Fluktuation zu kalkulieren und schließlich von dem Rückstellungsbetrag ab zu rechnen ist.
- Der Begriff der Fluktuation meint in diesem Falle nicht nur zu erwartende Kündigungen, sondern auch den anzunehmenden Prozentsatz von Invaliditäts- und Todesfällen.
- Für den Fluktuationsabschlag wird für gewöhnlich die Fluktuation der vergangenen Jahre unter die Lupe genommen. Auf Basis einer Analyse jener wird ein Prozentsatz ermittelt, der als Grundlage des einzurechnenden Fluktuationsabschlags genutzt werden kann.
Wie errechnet der Abschlag sich dabei im Einzelfall?
Richtwerte für Fluktuationsabschläge
Ein Faktor, der über die Höhe von Fluktuationsabschlägen bestimmen kann, ist die Länge der bisherigen Dienstzeit eines Angestellten.
- So kann beispielsweise davon ausgegangen werden, dass ein Angestellter, der bereits eine halbe Ewigkeit für ein Unternehmen tätig ist, auch in Zukunft nicht unerwartet kündigen wird.
- Bei einer Dienstzeit von unter 5 Jahren wird für gewöhnlich von einem Fluktuationsabschlag von 40 Prozent ausgegangen. In 5er-Schritten geht es von hier aus zunächst voran. So darf für einen Angestellten, der zwischen 5 und 10 Jahren für den Arbeitgeber tätig war, ein Abschlag von etwa 35 Prozent mit einbezogen werden.
- Ein Fluktuationsabschlag von 30 Prozent gilt schließlich für all die Angestellten, die zwischen 10 bis 15 Jahren für das Unternehmen tätig gewesen sind. Jeder, der länger angestellt ist, als 15 Jahre kann dabei mit einem Abschlag von 20 Prozent belegt werden.
- Um den Abschlag pro Angestellter zu errechnen, ist es demnach nötig, das Eintrittsdatum des Angestellten zu kennen und den Zeitraum zwischen Eintritt und Stichtag präzise zu ermitteln.
- Nicht jedes Unternehmen trifft dabei jedoch eine Staffelung des Fluktuationsabschlags nach Dienstzeit. Wird nicht gestaffelt, so wird für gewöhnlich von einem pauschalen Abschlagswert von etwa 20 bis 25 Prozent ausgegangen.
Am besten fahren Sie als Unternehmer, wenn Sie Rückstellungen ohnehin in die Hände kompetenter Berater geben. Wer Fluktuationsabschläge wirklich genau berechnen möchte, der wird deutlich mehr Faktoren berücksichtigen als die oben genannten. Dennoch können Ihnen die vorgestellten Werte zumindest als Richtwerte dienen, falls Sie sich selbst an der Abschlagsberechnung versuchen wollen.
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