Beim TVöD, also dem Tarifvertrag, der für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt, werden Sie zunächst in verschiedene Entgeltgruppen eingeordnet. Diese orientieren sich daran, welche qualitativen Voraussetzungen die Stelle an Sie richtet; ob Sie nur einfache Hilfsarbeiten ausführen, eine abgeschlossene Ausbildung benötigen oder sogar ein Hochschulstudium verlangt wird. Nach einigen Jahren im Job werden Sie aber im Gehalt hochgestuft.
Ablauf der Stufensteigerung
Als Angestellter im öffentlichen Dienst erhalten Sie gemäß dem TVöD nach einigen Jahren Ihrer Tätigkeit ein etwas höheres Gehalt. Dabei werden insgesamt 6 Entgeltstufen unterschieden, die Sie im Rahmen der Stufensteigerung durchlaufen können.
- Allerdings werden je nach TVöD-Entgeltgruppe oder Arbeitgeber (z.B. ob Sie bei einer Kommune, dem Landkreis oder einem bundesweit tätigen Arbeitgeber angestellt sind) manche Stufen auch ausgelassen.
- Außer bei sehr einfachen Hilfstätigkeiten erfolgt in allen Entgeltgruppen nach einem Jahr die erste Stufensteigerung. Wenn Sie dann in der Stufe 2 zwei Jahre tätig waren, werden Sie erneut höhergruppiert.
- Wenn Sie fünf Jahre in der Stufe 5 gearbeitet haben, landen Sie schließlich in der höchsten Kategorie; insgesamt benötigen Sie dafür mindestens 15 Jahre. Eine Ausnahme kann es dann geben, wenn Sie vor Ihrer Einstellung schon umfangreiche berufliche Erfahrungen gesammelt haben, denn dann werden Sie von vornherein höher eingestuft.
Ein Beispiel aus dem TVöD
- In die Entgeltgruppe 3 werden Sie beispielsweise eingeordnet, wenn Sie einfache Tätigkeiten ausführen (z.B. als Bote oder Küchenhilfe), wobei Sie aber unter Umständen schon etwas Einarbeitung benötigen.
- Nach dem TVöD der alten Bundesländer für das Jahr 2013 erhalten Sie hier in der Entgeltgruppe 1 bei einer Vollzeitstelle 1860 EUR monatlich brutto. Im Rahmen der Stufensteigerung, welche schon nach einem Jahr erfolgen kann, sind es dann 2059 EUR und in der höchsten Stufe 2335 EUR.
- In die Entgeltgruppe 13 hingegen werden Sie u.a. als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule eingestuft, wenn verlangt wird, dass Sie ein Studium absolviert haben. Hier erreichen Sie nach dem TVöD der alten Bundesländer 2013 in der ersten Stufe 3271 EUR brutto und nach mehreren Stufensteigerungen maximal 4720 EUR.
Weiterlesen:
- TVöD 8 und das Gehalt - Voraussetzungen für die Einstufung in diese Entgeltgruppe im Überblick erklärt
- Welche Entgeltgruppe bin ich? - So finden Sie's raus
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