Erhalten Sie Post vom Finanzamt, steckt meist der Einkommensteuerbescheid drin. In ihm ist die festgesetzte Einkommensteuer ausgewiesen.
Ihr Steuerbescheid bestimmt die Einkommensteuer
- Die festgesetzte Einkommensteuer spielt nur dort eine Rolle, wo Sie selbst eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Sind Sie Arbeitnehmer, behält Ihr Arbeitgeber automatisch anhand vorgegebener Lohnsteuertabellen vom Bruttolohn die Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Angelegenheit für Sie steuerlich meist erledigt.
- Möchten Sie als Arbeitnehmer jedoch besonders hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend machen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
- Außerdem reichen Sie eine Einkommensteuererklärung ein, wenn Sie selbstständig tätig sind oder Einnahmen erzielt haben, die Sie bislang noch nicht versteuert haben (Rente, ausländische Zinseinkünfte, Mieteinnahmen).
- Aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung bestimmt das Finanzamt Ihre Steuerlast, die sich aus Ihren Einnahmen insgesamt und den geltend gemachten Ausgaben errechnet.
Ihre Ausgabensituation bestimmt die festgesetzte Steuerschuld
- Sie erhalten dann einen Einkommensteuerbescheid. Dieser enthält die festgesetzte Einkommensteuer. Haben Sie bislang zu wenig Einkommensteuern bezahlt, müssen Sie nachzahlen. Haben Sie zu viel Einkommensteuern entrichtet, erhalten Sie die zu viel gezahlten Einkommensteuern erstattet.
- Im Einkommensteuerbescheid steht dann meist auf Seite 2 oder 3 das zu versteuernde Einkommen. Nach diesem Betrag errechnet sich Ihre Steuerlast.
- Auf Seite 1 des Einkommensteuerbescheides steht dann "festgesetzt werden" soundso viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuern. Alle Beträge zusammen ergeben die festgesetzte Einkommensteuer. Der Betrag kann für Sie positiv (Erstattungsguthaben) oder negativ (Nachzahlungsbetrag) sein.
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