Einspruch gegen die Einkommensteuer-Nachzahlung einlegen
- Zuerst sollten Sie eine Einkommensteuer-Nachzahlung erhalten haben. Sie können auch gegen einen positiven Steuerbescheid Einspruch einlegen. Dies macht immer dann Sinn, wenn Sie eine höhere Erstattung erwartet haben als gezahlt werden soll.
- Überprüfen Sie danach Ihre Einkommensteuer-Nachzahlung. Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen, sollten Sie unbedingt sofort handeln. Weicht der Betrag lediglich von dem aus dem Vorjahr ab, sollten Sie auch Einspruch einlegen. Sie können dies formlos tun. Fertigen Sie hierzu anschließend ein Einspruchsschreiben an. Dieses Schreiben muss Ihren Namen, Ihre Steueridentifikationsnummer, das Datum des Einkommensteuer-Nachzahlungsbescheids und eine Begründung enthalten.
- Stellen Sie danach fest, dass Sie die Begründung nicht argumentieren können, sollten Sie einen Steuerberater einschalten. Sicherlich findet der Steuerberater eine stichhaltige Argumentation.
- Haben Sie Ihr Schreiben nun fertig geschrieben und es ist Ihnen gelungen den Einspruch zu begründen so schicken Sie es abschließend innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt. Sie können das Schreiben auch per Fax senden. Wollen Sie den Einspruch per Email senden, so benötigen Sie hierzu eine elektronische Signatur.
- Warten Sie zuletzt das Ergebnis des Einspruchs gegen die Einkommensteuer-Nachzahlung ab.
Wissenswertes über den Einkommensteuer-Bescheid
- Sie bekommen wenige Wochen nachdem Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt eingereicht haben Ihren Einkommensteuer-Bescheid zugeschickt.
- Nach Ihrem Einkommensteuer-Bescheid kann es nun sein, dass Sie Steuern erstattet oder Steuern nachzahlen müssen.
- Ein Einspruch gegen die Einkommensteuer-Nachzahlung kann durchaus Erfolg haben. Sie sollten immer dann Einspruch einlegen, wenn Ihr Einkommensteuer-Bescheid von dem Bescheid des Vorjahres abweicht und eine Einkommensteuer-Nachzahlung verlangt wird.
- Beachten Sie stets, dass Ihr Einspruch gegen die Einkommensteuer-Nachzahlung nicht die Zahlungsfrist hemmt. Sie müssen rechtzeitig bezahlen, bekommen aber den überbezahlten Betrag erstattet, wenn Ihr Einspruch begründet war.
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