Was Sie benötigen
- Lohnsteuerkarte
- Telefonnummer vom zuständigen Finanzamt
Wann die erste Steuererklärung fällig wird
- Im Grunde genommen fällt das erste Mal die Steuererklärung an, sobald Sie beginnen zu arbeiten. Dies bedeutet, wenn Sie eine Ausbildungsstelle antreten, dann sollten Sie auch hierfür nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres eine Steuererklärung erstellen.
- Beachten Sie, dass Sie immer irgendwelche Kosten in Form von Werbungskosten oder Sonderausgaben haben, die Sie von der Steuer absetzen können und wenn es sich hierbei nur um die Fahrtkosten zur Arbeit bzw. zum Ausbildungsbetrieb handelt.
- Wenn Sie das erste Mal arbeiten, dann werden Sie von Ihrem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet. Somit wird für Sie eine Steuernummer angelegt. Diese Steuernummer ist auch unter dem Begriff Steueridentifikationsnummer bekannt.
- Bedenken Sie, dass Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung Ihre Steuernummer bzw. Identifikationsnummer benötigen.
Wo Sie die Steuernummer finden
- Sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgegeben haben, dann erhalten Sie diese nach Ablauf eines Kalenderjahres wieder zurück. Diese Lohnsteuerkarte enthält dann alle Angaben zur gezahlten Lohnsteuer und den geleisteten Sozialversicherungsabgaben.
- Ferner können Sie auf der Lohnsteuerkarte die Steuernummer finden, die Sie für die erste Steuererklärung benötigen.
- Falls Sie keine Lohnsteuerkarte mehr haben, da Ihre Gemeinde bereits auf das elektronische Verfahren umgestellt hat, dann können Sie sich in Ihrer Personalabteilung nach Ihrer Steuernummer erkundigen.
- Alternativ können Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden und dort die Steuernummer erfragen.
- Als letzte Möglichkeit können Sie noch beim Bundeszentralamt für Steuern nach Ihrer Steueridentifikationsnummer fragen. Dies funktioniert online, indem Sie ein Eingabeformular ausfüllen. Die Antwort wird Ihnen dann per Post zugesandt.
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