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Säumnisurteil - das können Sie dagegen tun

Auf dem rechten Weg
Auf dem rechten Weg © Gerd_Altmann / Pixelio
Sie haben eine Gerichtsverhandlung verpasst und nun wird Ihnen ein Säumnisurteil zugestellt. Erfahren Sie hier, was Sie dagegen tun können.

Säumnisurteil ist eigentlich umgangsprachlich für Versäumnisurteil, welches in der Zivilprozessordnung geregelt ist.

Wie es zu einem Säumnisurteil kommt

  • Zu einem Säumnisurteil kann es zum Beispiel kommen, wenn Sie von jemandem verklagt werden und der zuständige Richter zunächst das schriftliche Vorverfahren anordnet, bis er einen Verhandlungstermin anberaumt. Sie bekommen dann die Klageschrift zugestellt und erhalten in der Regel zwei Wochen Zeit, dem Gericht anzuzeigen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen möchten. Weitere zwei Wochen gibt es, um Ihre Klageabweisung auch zu begründen. Wenn Sie allerdings schon die ersten zwei Wochen nicht einhalten, um dem Gericht zu erklären, dass die Klage in Ihren Augen unberechtigt ist, kann Ihr Gegner bereits jetzt ein Säumnisurteil beantragen.
  • Zu einem Säumnisurteil kann es aber auch kommen, wenn es bereits einen Verhandlungstermin gibt und Sie zu diesem nicht erscheinen. Aber keine Panik: Zu spät kommen wird zwar nicht gerne gesehen, aber in den meisten Gerichten wird ca. eine Viertelstunde gewartet, bis das Versäumnisurteil erlassen wird. Falls Sie auf dem Weg zum Gericht aufgehalten werden, rufen Sie am besten dort an. Auch dann wird nicht sofort ein Säumnisurteil erlassen.
  • Es kann aber auch ein Säumnisurteil ergehen, wenn Sie zwar erscheinen, aber nicht zur Sache verhandeln, was wohl der seltenste Fall sein dürfte.
  • In all den Fällen wird dann so entschieden, wie es der Kläger beantragt hat, ohne dass der Richter große Ausführungen dazu machen wird.

Was Sie gegen ein Säumnisurteil machen können

  • Wenn Sie eine Frist versäumt haben, ist dies noch nicht das Ende. Bleiben Sie also erst einmal ruhig und atmen Sie tief durch. 
  • Wenn man Ihnen das Urteil zugestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Um die Wahrung der Frist nötigenfalls beweisen zu können, bewahren Sie bitte vorsichtshalber den Briefumschlag auf.
  • Ratsam ist es immer, nicht all zu lange zu warten, sondern sich gleich ans Werk zu machen.
  • Setzen Sie einen Brief an das Gericht auf, welches das Versäumnisurteil erlassen hat.
  • Schreiben Sie, dass Sie in dem Rechtstreit (Name des Gegners) gegen (Ihren Namen) zu dem Aktenzeichen (XY) gegen das Urteil vom (Datum), welches Ihnen am (Datum) zugestellt wurde, Einspruch einlegen.
  • Beantragen Sie zudem die Aufhebung des Urteils und Abweisung der Klage.
  • Begründen Sie nun, wieso Sie der Ansicht sind, dass die Klage insgesamt unberechtigt ist.
  • Beachten Sie unbedingt die zweiwöchige Frist. Der Einspruch muss bis zum Ende der Frist bei Gericht eingegangen sein. Es reicht also nicht, wenn Sie den Einspruch am letzten Tag zur Post bringen. Jedoch können Sie Ihn noch bis Mitternacht in den Briefkasten des Gerichts einwerfen. Dort wird der Brief bei Einwurf abgestempelt.
  • Sollten Sie das Säumnisurteil bekommen haben, weil Sie zum Verhandlungstermin nicht erschienen sind, wird der Richter nun einen neuen Termin anberaumen.
  • Leisten Sie sich dann aber bitte keine weitere Säumnis, da es danach keine Einspruchsmöglichkeit mehr gibt.

Ein Hinweis noch zum Schluss: Nicht nur der Beklagte bekommt ein Säumnisurteil, wenn er nicht erscheint. Auch wenn der Kläger den Termin verpasst, kann der Beklagte die Klageabweisung beantragen und der Kläger erhält ein entsprechendes Urteil.

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