Vermutlich geblitzt: was können Sie tun
- Wenn Sie geblitzt wurden oder es vermuten, dann schauen Sie von jetzt an wieder genau auf den Tacho, damit es nicht noch mal passiert. Sollten Sie ein zweites Mal geblitzt werden, denken Sie daran, dass eine Gesamtordnungswidrigkeit gebildet wird. Dieses bedeutet, dass aus zwei Ordnungswidrigkeiten eine entsteht, welche dann niedriger ausfällt. Die Fahrt darf nicht unterbrochen worden sein. Ein- und Aussteigen zählt auch dazu.
- Sie wurden vermutlich geblitzt, sind sich aber nicht sicher: Jetzt hilft nur abwarten. Die Sache wird von der Polizei bearbeitet und dauert seine Zeit. In der Regel geht bei Ihnen innerhalb eines Monats eine Benachrichtigung ein. Erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten kein Bußgeldbescheid oder Anhörungsschreiben, dann haben Sie Glück und die Angelegenheit ist verjährt. Die Sache kann jetzt nicht mehr geltend gemacht werden.
- Sie können im Bußgeldkatalog nachschauen, wie hoch das Bußgeld werden kann. Innerorts gibt es keine Punkte, wenn die Geschwindigkeit 10 - 20 kmh zu viel ist, ab 21 kmh erhält man Punkte und ab 31 km kommt noch ein Fahrverbot dazu. Außerorts gibt es keine Punkte, wenn man 10 - 20 kmh zu schnell gefahren ist. Ab 21 - 40 kmh bekommt man Punkte und ab 41 kmh kommt noch ein Fahrverbot hinzu. Bei einem Rotlichtverstoß gibt es immer Punkte und Fahrverbot. Doch lassen Sie sich nicht entmutigen. Unternehmen Sie etwas Schönes und denken Sie an etwas anderes. Im Moment können Sie nicht mehr tun.
- Sie bekommen Post, weil Sie geblitzt wurden. Entweder ist Ihnen ein Fragebogen der Polizei oder gleich ein Bußgeldbescheid zugeschickt worden. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, sich das Foto anzusehen. Da Sie sich unsicher sind, ob Sie geblitzt wurden, bitten Sie in einem Schreiben darum, dass Foto ansehen zu dürfen. Haben Sie noch keinen Bußgeldbescheid erhalten, bitte noch keine Angaben auf dem Fragebogen machen. Sehen Sie sich erst das Foto an. Wenn Sie Glück haben, ist das Foto unscharf und Sie sind nicht zu erkennen. Dann ist nicht nachgewiesen, dass Sie gefahren sind. Achten Sie auch auf die Einspruchsfrist von zwei Wochen, wenn ein Bußgeldbescheid schon da ist.
- Das Bild ist unscharf und Sie wissen nicht genau, ob Sie geblitzt wurden. Sie überlegen noch, ob jemand anders mit dem Auto gefahren sein könnte. Oder Sie wissen, dass ein Angehöriger gefahren ist. Anders als beim Falschparken ist bei diesen Ordnungswidrigkeiten der Fahrer wichtig und nicht der Halter. Wenn fest steht, dass Sie als Halter des Fahrzeuges nicht gefahren sind und die Polizei den Fahrer noch ermittelt, haben Sie die Möglichkeit, die Angaben als Zeuge zu verweigern, wenn es sich um einen Angehörigen handelt, lt. §52 StPO . Das gilt auch für den Verlobten oder die Verlobte. Doch denken Sie daran, keine offensichtlichen falschen Angaben zu machen.
Was nun: zu schnell gefahren und erwischt worden
- Sie wurden geblitzt und sind auf dem Bild der Polizei gut zu erkennen. Dagegen vor zu gehen, lohnt in den meisten Fällen nicht, denn die Tatsachen liegen auf der Hand. Oft zählen vor Gericht Aussagen darüber nicht, dass sie die Örtlichkeiten nicht kannten, die Sonne geblendet hat und deshalb unverschuldet zu schnell oder bei Rot gefahren sind. Als Autofahrer sind Sie an die Straßenverkehrsordnung gebunden und haben sich den Umständen angemessen zu verhalten. Es ist leider so, dass ein ganz natürliches Fehlverhalten weniger zählt, als Ihre Pflicht, sich als Verkehrsteilnehmer nach der Straßenverkehrsordnung zu richten.
- Sie sind zu schnell gefahren oder sind wegen einem Rotlichtverstoß geblitzt worden und haben ein Fahrverbot bekommen. Es ist oft besonders hart, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind. Berufliche Gründe reichen oft nicht aus, um das Fahrverbot abzuwenden. Sie haben die Möglichkeit, das Fahrverbot nach hinten zu schieben und es dann anzutreten, wenn sie vielleicht Urlaub haben oder nicht so dringend aufs Auto angewiesen sind. Es gibt auch die Möglichkeit, dass bestimmte Klassen vom Fahrverbot ausgenommen werden. Zum Beispiel beim Kran- oder Baggerfahrer innerhalb des Baustellenbereichs.
- Sie überlegen, weil Sie geblitzt wurden, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, was durchaus möglich ist. Ist es jedoch offensichtlich, dass Sie gefahren sind, wird es schwer. Es gibt Tricks das Verfahren zu verlängern, gerade wenn es um das Fahrverbot geht, damit dieses nicht mehr verhängt werden kann. Bleiben Sie sich bewusst, dass in diesem Fall weitere Kosten auf Sie zu kommen. In der Regel brauchen Sie auch einen Anwalt, der sich gut in solchen Dingen auskennt, was allerdings Zeit, Nerven und Geld kostet. Sie sollten in sich gehen und erst dann entscheiden, was für Sie am Besten ist .
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