Was Sie benötigen
- Personalausweis, alternativ Reisepass und Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bericht über HU und ASU
Wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben, müssen Sie einen Ersatzfahrzeugschein beantragen. Dies sollten Sie so schnell wie möglich tun, denn bei einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall können Sie den Fahrzeugschein nicht vorzeigen und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
So beantragen Sie den Ersatzfahrzeugschein
- Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Ihr Auto gemeldet ist. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wo sich diese Behörde befindet. Erkunden Sie sich dort oder im Internet auch über die Öffnungszeiten, damit Sie diese Fahrt nicht umsonst machen.
- Auf die Zulassungsbehörde des Kraftfahrzeugs nehmen Sie Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass mit einer Meldebestätigung Ihrer Gemeinde mit. Zusätzlich müssen Sie dort auch die so genannte Zulassungsbescheinung Teil II, früher Fahrzeugbrief, vorlegen.
- Außerdem müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) nachweisen, Plakette genügt, da sie einfach nachzumachen ist, im Allgemeinen nicht. Ist die letzte Hauptuntersuchung laut Plakette noch gültig, der Nachweis aber nicht mehr zu finden, können Sie versuchen, bei der Stelle (TÜV, DEKRA oder einer Auto-Werkstatt), wo die Untersuchung vorgenommen wurde, eine Kopie zu bekommen. Allerdings entfällt die Bescheinigung, wenn das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist, da solche Kraftfahrzeug ja noch keine HU machen mussten.
- Ein (noch gültiger) ASU-Bericht ist ebenfalls vorzulegen.
- Sie können eine Person mit der Beantragung des Ersatzfahrzeugscheins beauftragen. Diese muss dann ebenfalls den Personalausweiß und die nötigen Papiere vorlegen. Zusätzlich ist jedoch eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht nötig.
- Es kann Ihnen passieren, dass die Zulassungsbehörde von Ihnen eine eidesstattliche Erklärung verlangt, dass der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde, müssen Sie zunächst bei der Polizei Anzeige erstatten. Die Diebstahlsanzeige wird von der Zulassungsbehörde in diesem Fall verlangt.
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