Fahrgeld vom Arbeitgeber – was hat das für Vorteile?
- Es hat für Sie einige Vorteile, das Fahrgeld vom Arbeitgeber zu erhalten. Es besteht die Möglichkeit, dieses Fahrgeld zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt zu bekommen, sozusagen als kleine Gehaltserhöhung, ohne dass davon Steuern abgezogen werden müssen. Vor allem in der Lohnsteuerklasse V hätten Sie sonst von einer Gehaltserhöhung in der Höhe des Fahrgeldes netto nicht viel übrig. Außerdem müsste Ihr Arbeitgeber darauf auch noch anteilig Steuern und Abgaben entrichten.
- Wenn Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, wäre ein Tankgutschein über vielleicht 30 oder 50 Liter – egal ob Benzin oder Diesel – doch eine feine Sache. Achten Sie aber bitte darauf, dass der Gutschein auf die Litermenge und nicht auf den Preis – wie z. B. 30 oder 50 Euro – ausgestellt wird. Dies gilt sonst als geldwerter Vorteil, der am Jahresende zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden muss. Ein weiterer Vorteil ist sicherlich, dass der Literpreis ja immer schwankt und deshalb die Angabe der Litermenge finanziell für Sie besser ist.
- Wenn Sie mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, dann lassen Sie sich doch das Monatsticket von Ihrem Arbeitgeber erstatten. Dies ist für Sie auch eine indirekte Lohnerhöhung, da der Ticketpreis nicht versteuert werden muss. Sie haben dann selbst keine Ausgaben für das Monatsticket mehr und können dieses evtl. sogar für Fahrten in Ihrer Freizeit nutzen.
Fahrgeld vom Arbeitgeber – welche Vorteile hat mein Chef?
- Es hat auch für ihn einige Vorteile, wenn das Fahrgeld vom Arbeitgeber gezahlt wird. Zunächst einmal kann er auf diese Weise Ihre gute Arbeitsleistung würdigen. Wenn Sie das Ticket als Monatsabo bekommen, sparen Sie und er nochmals zusätzlich.
- Weiterhin muss Ihr Chef keinerlei Abgaben auf das Ticket zahlen, er spart also die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Wenn mehrere Kollegen mit der Bahn zur Arbeit fahren, wäre evtl. auch an ein Großkundenabo zu denken. Dieses bieten viele Zweckverbände und ist für Sie und Ihren Arbeitgeber finanziell noch günstiger. Auch für den Tankgutschein muss Ihr Chef keine Abgaben zahlen. Achten Sie aber bitte darauf, dass die Tankgutscheine auf die Litermenge ausgestellt werden.
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