"He Boss, ich brauch' mehr Geld". Wenn Sie, wie Gunter Gabriel einst in seinem Song, ohne strategische Überlegungen eine Gehaltserhöhung fordern, sind Sie schlecht beraten. Jede Forderung nach mehr Gehalt muss sich im rechtlichen Rahmen bewegen.
Ihr Arbeitsvertrag ist Grundlage jeglicher Gehaltserhöhung
- Ihr Gehalt ist regelmäßig Vereinbarungssache. Lesen Sie also Ihren Arbeitsvertrag. Dort wird Ihr aktuelles Gehalt definiert. Insbesondere sollte vereinbart sein, wie oft, wann und unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Gehaltserhöhung zusteht. Die Maßgabe des Gesetzes ist die der Vertragsfreiheit. Andere Vorgaben macht das Gesetz selbst nicht.
- Wenn Sie also eine Gehaltserhöhung fordern, müssen Sie wissen, in welchem rechtlichen Rahmen Sie sich bewegen. Findet sich im Arbeitsvertrag keine Regelung, können Sie rein theoretisch jeden Tag eine Gehaltserhöhung einfordern. Dann müssen Sie aber damit rechnen, dass Ihr Chef irgendwann die Geduld verliert und Sie lieber kündigt, als mehr Gehalt zu zahlen. Letztlich gilt auch hier der Grundsatz von Angebot und Nachfrage. Gibt es auf dem Arbeitsmarkt genügend Arbeitskräfte, sind Sie in einer relativ schlechten Position, für mehr Gehalt zu verhandeln. Ihre Vorstellungen sollten sich also an den Gegebenheiten orientieren. Sie müssen wissen, was Ihre Arbeitskraft wert ist und welchen Stellenwert sie für Ihren Chef bedeutet. Bedenken Sie, dass Ihr Gehalt auch Kalkulationsgrundlage für Ihren Arbeitgeber ist, auf der er seinen Umsatz kalkuliert. Jede Veränderung ändert die Situation.
- Sind Sie geringfügig beschäftigt, dürfen Sie rein gesetzlich nicht mehr als 450 € (Stand: April 2014) verdienen. Ein einziger Cent Mehrverdienst genügt dann, die sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zunichte zu machen. Jede Verhandlung über eine Gehaltserhöhung wäre also insoweit kontraproduktiv.
In Tarifverträgen ist "oft" keine Option
- Soweit Sie Ihren Arbeitsvertrag auf der Grundlage eines Tarifvertrages abgeschlossen haben, ist der Tarifvertrag maßgebend. Dann können Sie grundsätzlich keine außerplanmäßige Gehaltserhöhung fordern.
- Ihr Gehalt wird erst dann erhöht, wenn das Tarifgehalt in den Verhandlungen Ihrer Gewerkschaft mit dem Arbeitgeberverband erhöht wird. Ferner wird Ihr Gehalt erhöht, wenn Sie alters- oder leistungsbedingt in eine höhere Tarifstufe aufsteigen.
- Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie eine außertarifliche Zulage erhalten. Auch deren Umstände sind im Arbeitsvertrag geregelt. Je nachdem können Sie unabhängig von Ihrem eigentlichen Tarifgehalt oft vorzeitig eine Erhöhung Ihrer tariflichen Zulage einfordern. Auch hier kommt es auf die Bedeutung Ihrer Arbeitskraft für das Unternehmen an. Sind Sie ersetzbar, hat Ihr Arbeitgeber meist die besseren Argumente.
Sofern Sie akuten Finanzbedarf haben, besteht manchmal die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über ein Arbeitgeberdarlehen zu sprechen. Sie arbeiten das Darlehen dann faktisch ab. Ist Ihnen auch diese Möglichkeit verschlossen, bleibt nur, einen Nebenjob zu übernehmen und zusätzlich Geld zu verdienen.
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