Das Erziehungsjahr beantragen
Der deutsche Staat hat zum Glück entschieden, dass jeder Elternteil in Erziehungsurlaub gehen darf. Doch sollten Sie die nachstehenden Fakten beachten, damit das Erziehungsjahr auch wirklich zum Erfolg wird:
- Sie müssen den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten ersten Tag vom Erziehungsjahr abgeben.
- Wenn Sie das Erziehungsjahr in Anspruch nehmen möchten, dann ruht während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, Sie erhalten in diesem Jahr kein Geld von Ihrem Arbeitgeber.
- Um in diesem Erziehungsjahr trotzdem alle Fixkosten bezahlen zu können, können Sie das sogenannte Elterngeld beantragen. Dieses können Sie frühestens nach der Geburt des Babys beantragen, da Sie dem Antrag die Originalgeburtsurkunde beilegen müssen.
- Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Partner das Erziehungsjahr beantragen wollen, dann würde jeder von Ihnen getrennt Elterngeld erhalten. Allerdings bekäme dann jeder nur 50 % des ihm zustehenden Elterngeldes.
Sonstige Fakten beim Erziehungsjahr beachten
Um das Erziehungsjahr in vollen Zügen genießen zu können, sollten Sie noch die nachfolgenden Fakten beachten:
- Sie haben laut Gesetz das Recht, ein Erziehungsjahr zu beantragen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das gewähren und muss Ihnen nach diesem Jahr einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Leider haben Sie keinen Anspruch auf den Arbeitsplatz, den Sie vor der Geburt Ihres Babys hatten.
- Sollte das Elterngeld nicht ausreichen, um die finanzielle Belastung zu stemmen, dann könnten Sie während dieser Zeit einen Teilzeitjob ausüben. Denn: Bis zu 30 Wochenstunden dürfen Sie arbeiten, während Sie Elterngeld beziehen.
- Für den Fall, dass das Geld dann immer noch nicht ausreicht, könnten Sie eventuell Landeserziehungsgeld beantragen. Dieses Geld stellt einen Zuschuss zum Elterngeld dar, wird aber nicht von jedem Bundesland gezahlt.
- Wenn Sie im Erziehungsjahr nebenbei arbeiten gehen möchten, dann sollten Sie sich rechtzeitig um einen Pflegeplatz für Ihr Baby kümmern. Einen Platz in einer Kindertagesstätte müssen Sie rechtzeitig beantragen, teilweise sogar einige Monate vor der Geburt.
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